Podcast

Politik

Unklarheiten rund um CETA nach dem Nein Walloniens: "Wenn Sie tatsächlich die Einwände des wallonischen Parlaments beantworten wollen, müssen Sie den Vertrag wiederöffnen" (mit Update)

Das wallonische Regionalparlament in Belgien hat sich in einer Abstimmung gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgesprochen.

Mit einem Veto aus einer der belgischen Regionen und Sprachgemeinschaften darf die belgische Bundesregierung kein Handelsabkommen unterzeichnen. So viel ist klar. Doch nach der wallonischen Abstimmung herrscht viel Verwirrung in den europäischen Medien. Teilweise wurde berichtet, dies bedeute ein Aus für das CETA-Abkommen, weil es die Mitgliedstaaten einstimmig über die Unterzeichnung des Vertrags entscheiden sollten. In anderen Beiträgen wurde eine Zeit lang vermutet, dass es eigentlich nur eine qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten brauche, und dass die EU bei Bedarf CETA über Belgien hinweg unterzeichnen könnte. In den vergangenen Tagen kam es zu Verhandlungen innerhalb Belgiens sowie mit Kanada, um die wallonischen Bedenken zu beseitigen, bevor die Mitgliedstaaten über die Unterzeichnung des Vertrags entscheiden. Doch die wallonische Regionalregierung hält weiterhin an ihren Einwände gegen CETA fest. Auch diese Einwände werfen neue Unklarheiten rund um CETA auf. Welchen rechtlichen Wert hat tatsächlich die Zusatzerklärung, die dem CETA-Abkommen nachträglich beigefügt wurde, um auf die zahlreichen Bedenken der CETA-GegnerInnen einzugehen in Bezug auf den geplanten Schiedsgericht sowie auf Umwelt- und Sozialstandards? In einem Versuch, diese Fragen zu klären, hat Radio Dreyeckland vergangene Woche mit dem belgischen Europaabgeordneten und Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen Fraktion Philippe Lamberts gesprochen. Im Interview zeigt er sich sehr gereizt über die Art und Weise, wie die wallonische Entscheidung in Teilen der europäischen Politik und Medien kommentiert und gehandhabt wird:

:
Inzwischen hat sich einiges getan. Es liefen Verhandlungen innerhalb Belgiens und mit Kanada, um die Wallonen von ihrem Nein abzubringen. Doch die wallonische Regionalregierung hält weiter an ihren Einwänden gegen das Freihandelsabkommen fest. Die Region Brüssel-Hauptstadt hat sich inzwischen der Wallonie angeschlossen.

Noch weitere Unklarheiten tauchen auf. Zum Beispiel hat der Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Europäischen Parlament, der Belgier Guy Verhofstadt vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten sollten entscheiden, dass das CETA-Abkommen von der alleinigen EU-Kompetenz abhängt. Damit will er das wallonische Nein aushebeln. Man merkt also: So klar sind die EU-Regeln offenbar gar nicht, und sie könnten sich vor allem wunderbar den Wünschen von Freihandelsbefürwortern anpassen lassen.

Update:

Bis Donnerstag, 27. Oktober am Morgen schienen das Scheitern der Verhandlungen innerhalb Belgiens und die anhaltenden Einwänden der Wallonie gegen CETA, den Äusserungen von Philippe Lamberts recht zu geben. Noch am Mittwoch Abend sagte der kanadische Premier seine Reise nach Brüssel ab. Es sah nicht so aus, als seien Belgien und die EU in der Lage, zeitnah das CETA-Abkommen zu unterzeichnen.

Am Donnerstag morgen jedoch erklärte die belgische Regierung, dass sie mit den Bundesregionen und Sprachgemeinschaften zu einer Einigung gekommen sei. Mittels einiger Zusätze zur Zusatzerklärung, die dem Vertrag im Nachhinein beigefügt wurde (und an deren rechtlichen Wert Philippe Lamberts nicht glaubte), würden die Wallonie, die französischsprachige Gemeinschaft und die Region Brüssel-Hauptstadt ihre Meinung zu CETA ändern und den Vertrag unterstützen. Dieser Vorschlag soll bereits heute (27.10.) den Mitgliedstaaten unterbreitet werden.

Autor: Matthieu

Radio: RDL Datum: 26.10.2016

Länge: 06:27 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)