Der Entscheid bezieht sich auf den Fall einer syrischen Familie und widerspricht der bisher vertretenen Ansicht, die Einreise der Refugees sei illegal erfolgt. Die Anwältin der syrischen Familie führt in ihrer Revisionschrift aus, dass das Weiterkommen auf der Westbalkanroute „von den staatlichen Sicherheitsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten organisiert und geduldet“ (Zitat derstandard.at) worden sei. Trotz des Entscheides des VwGH will das österreichische Innenministerium die Rückschiebungen nach Kroatien vorerst fortsetzten. Der Entscheid ändere nichts an der aktuellen Verwaltungs- und Abschiebepraxis, teilte Ministeriumssprecher Karl Heinz Grundböck am Mittwoch gegenüber Medienvertreter*innen mit.
Wir sprachen darüber mit Birgit Roth von der Initiative Border Crossing Spielfeld.
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Dublinrückschiebungen nach Kroatien: Ausserlandesbringungen (vorläufig) unzulässig sagt österreichischer Verwaltungsgerichtshof
Ein aktueller Spruch des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) dürfte Dublin-Rückschiebungen von Asylwerber*innen aus Österreich nach Kroatien künftig um einiges erschweren, berichtet derstandard.

Autor: VON UNTEN-Redaktion
Radio: RadioHelsinki Datum: 01.12.2016
Länge: 03:43 min. Bitrate: 126 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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