Beide sind nachweislich Opfer weiblicher Genitalverstümmelung, eine von ihnen hat zudem schwere sexualisierte und häusliche Gewalt erlebt. Trotzdem hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Sechzehn Gerichtsentscheidungen brachten den Frauen keinen Erfolg. Erst das Bundesverfassungsgericht untersagte Mitte Oktober vorläufig ihre Abschiebung . Es äußerte erhebliche Zweifel daran, ob die Voraussetzungen für das beschleunigte Asylverfahren überhaupt ausreichend geprüft worden waren.
Wie viel ist das Recht auf Asyl noch wert, wenn selbst schwer traumatisierte Menschen kaum eine Chance bekommen, ihre Fluchtgründe angemessen prüfen zu lassen?
Radio Dreyeckland sprach mit dem Geschäftsführer von PRO ASYL, Karl Kopp darüber, was dieser Fall über die neuen Grenzverfahren und den Zustand des Flüchtlingsschutzes in Deutschland erzählt.
Zwei somalische Frauen auf der Flucht - "Ohne das Bundesverfassungsgericht wären sie längst abgeschoben", sagt Pro Asyl
Seit Juni werden zwei Frauen aus Somalia im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten.
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