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Der EuGH kippt die Vorratsdatenspeicherung - schon wieder

Vor zwei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof bereits die Richtlinie gekippt, nach der die EU ihre Mitgliedstaaten darauf verpflichtet hatte, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

Dabei würden alle im Unionsgebiet lebenden Menschen ohne konkreten Verdacht überwacht, indem ihre Metadaten gespeichert und nach Bedarf analysiert werden würden. Dass das nicht geht, hatte der EuGH eigentlich deutlich gemacht. Die Bundesregierung wollte dann aber trotzdem eine Massnahme zur Massenüberwachung einführen und nannte das Ganze dann einfach nicht mehr Vorratsdatenspeicherung, sondern Höchstspeicherfrist. Heute hat nun der EuGH nochmal ein Grundsatzurteil zur anlasslosen Massenüberwachung gefällt und der Bundesregierung damit vermutlich einen Strich durch die Rechnung gezogen. Wir sprachen darüber mit Friedemann Ebelt vom Bielefelder Verein Digitalcourage. Er erklärt, was heute am EuGH verhandelt wurde.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 21.12.2016

Länge: 07:39 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)