Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der VDS festgestellt. Gleichwohl verabschieden die „Sicherheits“politiker immer neue Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung. Der Beitrag geht der Frage nach, woher diese hartnäckige Unbelehrbarkeit kommt.
Die Unbelehrbaren
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt zum zweiten Mal die Vorratsdatenspeicherung kassiert, weil sie nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist.
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