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Kein NPD-Verbot: „Muss man erst den Umsturz befürchten?“

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Kein NPD-Verbot: „Muss man erst den Umsturz befürchten?“

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ So steht es im Grundgesetz (Art 21 Abs 2).

Am Dienstagmorgen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig entschieden, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber nicht bedeutend genug ist, diese Ziele durchzusetzen. Deshalb hat das Gericht den Verbotsantrag des Bundesrats zurückgewiesen. Allerdings wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, der NPD die Parteienfinanzierung zu entziehen. RDL war live in Karlsruhe und gibt eine erste Einordnung des Urteils.

Autor Autor: Caro
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 17.01.2017
Länge Länge: 09:10 min.
Bitrate Bitrate: 128 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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