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Zur Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt derzeit über das Tarifeinheitsgesetz. Es soll entscheiden, ob das seit 2015 gültige Gesetz gegen fundamentale Rechte kleiner Gewerkschaften verstösst.

Mit dem Tarifeinheitsgesetz soll verhindert werden, dass Unternehmen durch zu viele kleine Einzelgewerkschaften lahmgelegt werden. Laut dem Gesetz soll jeweils die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern bestimmend sein. Das heisst: Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten. Die Folge könnte dann sein, dass Gerichte Streiks der Minderheitengewerkschaft verbieten könnten. Das ist auch die Befürchtung von mehreren Spartengewerkschaften. Die klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz. Denn sie meinen, dass das Tarifeinheitsgesetz zu stark in die Rechte der Gewerkschaften eingreift. Über die Begründung und die Aussichten dieser Klagen hat sich Steffi mit dem Arbeitsrechter Dr. Rolf Geffken unterhalten.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 27.01.2017

Länge: 10:42 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)