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Baden-Württemberg verstösst massenhaft gegen zulässige Höchstdauer der Unterbringung von Flüchtlingen in Erstaufnahmelagern

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Politik

Baden-Württemberg verstösst massenhaft gegen zulässige Höchstdauer der Unterbringung von Flüchtlingen in Erstaufnahmelagern

Erst durch eine der letzten Asylrechtsänderungen wurde die maximal mögliche Aufenthaltsdauer für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen von 3 auf 6 Monate ausgeweitet.

Mit der weiteren Ausnahme, dass Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Einrichtungen bleiben sollen. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat macht nun darauf aufmerksam, dass gegen die höchstens zulässige Unterbringungsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg massenhaft verstoßen wird. Abgesehen von den Flüchtlingen aus "sicheren Herkunftsstaaten", die gesetzlich vorgesehen diese Sondereinrichtungen nicht verlassen sollen, waren zum 31. Januar 1691 Flüchtlinge zu lange in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Flüchtlingsrat hat nun einen Musterantrag auf Verteilung aus der Erstaufnahme und eine Musterklage gegen Überschreitung der Sechs-Monats-Frist erstellt. Wir haben mit Seán McGinley, Geschäftsführer des baden-württembergischen Flüchtlingsrats gesprochen.

Autor Autor: Fabian
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 28.02.2017
Länge Länge: 09:03 min.
Bitrate Bitrate: 128 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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