Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.
Anwälte legen Verfassungsbeschwerde gegen Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums ein
Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Außenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt.
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