Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Aussenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt.
Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.
Anwälte legen Verfassungsbeschwerde gegen Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums ein
Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Aussenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt. Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.

Autor: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora Datum: 08.03.2017
Länge: 10:36 min. Bitrate: 96 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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