Zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen
Zwei Jahre ist es her, da hat das Sozialgericht Gotha klar gesagt: Die Sanktionierung von Erwerbslosen durch Jobcenter ist verfassungswidrig.
Die Folge: Das Bundesverfassungsgericht musste prüfen, ob Kürzungen des Arbeitslosengelds mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Jahr nach der aus Gotha lehnte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer eine Entscheidung über Hartz-IV-Sanktionen ab - aus formalen Gründen. Es wurden also Formfragen vorgeschoben. Am Telefon begrüsste Saskia von Radio Corax den Rechtsreferent Roland Rosenow. Ausgehend von der damaligen Entscheidung des Gerichtes, geht es im Gespräch darum, warum es dennoch möglich ist, dass die Sanktionen fallen werden.
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