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Gesetzesvorschlag Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Drei Monate Mindeststrafe

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Gesetzesvorschlag Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Drei Monate Mindeststrafe

Der Paragraf 113 im Strafgesetzbuch soll nach einem Änderungsvorschlag vom 30.01.2017 verschärft werden.

Er regelt das Strafmass, wenn Vollstreckungsbeamte wie etwa Polizist*innen im Dienstvollzug gehindert werden.
Wir sprachen mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln über den Änderungsvorschlag. Zunächst fragten wir sie, welche Änderungen genau vorgenommen werden sollten.

Creative Commons Lizenz

Autor: rdl

Radio: RDL Datum: 10.03.2017

Länge: 06:26 min. Bitrate: 145 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)