Er regelt das Strafmass, wenn Vollstreckungsbeamte wie etwa Polizist*innen im Dienstvollzug gehindert werden.
Wir sprachen mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln über den Änderungsvorschlag. Zunächst fragten wir sie, welche Änderungen genau vorgenommen werden sollten.
Gesetzesvorschlag Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Drei Monate Mindeststrafe
Der Paragraf 113 im Strafgesetzbuch soll nach einem Änderungsvorschlag vom 30.01.2017 verschärft werden.

Autor: rdl
Radio: RDL Datum: 10.03.2017
Länge: 06:26 min. Bitrate: 145 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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