Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Insbesondere Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, sollen künftig stärker über nichtfinanzielle Aspekte berichten, die unmittelbare und wesentliche Auswirkungen auf die Wirtschaft- und Finanzlage des Unternehmens haben. Dabei geht es um Information zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Drei Monate nach der geforderten Frist verabschiedete nun die Bundesregierung am Freitag das so genannte CSR-Gesetz. Dabei fehlte den Regierungsfraktionen im Bundestag offensichtlich der Mut, sich gegen die Wünsche des Industrie- und Arbeitgeberverbandes durchzusetzen.
Das Gesetz erfülle gerade die Minimalvorkommen der EU-Kommission, sagt Andrea Behm, Campaignerin der Gemeinwohl Ökonomie Bayern.
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CSR-Gesetz zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen mehr Schein als Sein
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine neue Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von grossen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Konzernen verabschiedet.
Autor: walter heindl
Radio: LoraMuc Datum: 13.03.2017
Länge: 10:23 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
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