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Gesetzenwurf gegen Teilzeitfalle

Je nach Lebensphase im Beruf mal ein bisschen Kürzer treten: Das ist eigentlich eine gute Idee.

Dann kann man sich eine gewisse Zeit auf etwas anderes im Leben konzentrieren, dass sehr wichtig ist. Beruflich kann es dan später einfach wieder richtig losgehen. Aber oft sind solche Pläne nicht so einfach. Sofern Sie es sich finanziell Leisten können eine gewisse Zeit auf Vollzeitarbeit zu verzichten, ist da dann immer noch die Teilzeitfalle. Nicht immer ist es möglich, dass ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeit später einfach wieder aufstockt. Und in einer Führungspositionen auf die Teilzeitstelle wechseln, das scheint fast unmöglich. Dabei spräche da praktisch häufig nichts dagegen. Heute Abend wird im deutschen Bundestag ein Gesetz verhandelt, das zumindest die Teilzeitfalle beheben soll. Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat dieses Gesetz eingebracht und will damit ein gesetzliches Recht auf die Rückkehr von Teil- in Vollzeit verankern. Viele begrüssen den Gesetzentwurf. Auch Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand hat sich für das Gesetz ausgesprochen. Sie weist auch darauf hin, dass vor allem viele Frauen in der Teilzeitfalle festsitzen. Das ist auch eine Erkenntnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Diese Studie ergab, dass vor allem diese überwiegende Teilzeitarbeit für Frauen die Möglichkeit mindert, in Führungspositionen zu arbeiten. Mit der Autorin der Studie Dr. Yvonne Lott haben wir gesprochen.

(Zeitbezug in Antwort auf letzter Frage enthalten: Gespräch ist von mitte Januar.)

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 16.01.2017

Länge: 14:33 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)