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Freiheitsverlust der Woche vom 02. Mai 2017: Der Bundestag führt Sonderstrafrecht für Polizei ein

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Politik

Freiheitsverlust der Woche vom 02. Mai 2017: Der Bundestag führt Sonderstrafrecht für Polizei ein

Der Bundestag hat am 27. April ein neuen Paragraphen für das Strafgesetzbuch beschlossen.

Mit diesem sollen "tätliche Angriffe" auf "Amtsträger" mit mindestens drei Monaten Freiheitsentzug bestraft werden, unabhängig von der Schwere der Tat oder dem Bezug zu einer Amtshandlung. Ein kurzer Blick auf den Verlust von Menschen- und Bürger*innenrechten.

Autor Autor: Yoshi
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 02.05.2017
Länge Länge: 01:25 min.
Bitrate Bitrate: 172 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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