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Lohndumping und Ungleichbehandlung trotz neuem Gesetz zur Leiharbeit

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Lohndumping und Ungleichbehandlung trotz neuem Gesetz zur Leiharbeit

Trotz sehr guter wirtschaftlicher Lage gibt es in Deutschland immer mehr Leiharbeiter und -arbeiterinnen.

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind hierzulande knapp eine Million Menschen bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt und werden als Leiharbeitende an Betriebe abgegeben. Für die Betriebe liegt der Vorteil darin, dass sie dadurch ihren Personalbedarf schnell und flexibel an die Auftragslage anpassen können. Doch wohl kaum eine Form von Arbeit ist so prekär und unfair geregelt: Gewerkschaften kritisieren das geringere Lohnniveau und die mangelnde Beschäftigungssituation der Leiharbeiter und -arbeiterinnen. Seit Anfang April greift nun ein neues Gesetz zur Regulierung der Leiharbeit. Das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz. Darin werden die Zeiten neu geregelt, wann Betriebe Leiharbeiter und -arbeiterinnen übernehmen müssen. Auch das Prinzip Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit soll durch das Gesetz besser durchgesetzt werden. So gut das erstmal klingt, das Gesetz manifestiert die Ungleichbehandlung von Leiharbeitern und -arbeiterinnen gegenüber Festangestellten nur weiter. Kritik an dem Gesetz kommt vom Labournet - und dem Arbeitsrechtler des Labournets Prof. Wolfgang Däubler. Mit ihm sprachen wir über die neuen Regelungen zur Leiharbeit.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 31.05.2017

Länge: 24:57 min. Bitrate: 255 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)