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Braucht das Grundgesetz die Kinderrechte?

Seit der Erklärung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 gibt es geschriebene Rechte für Kinder. Diese werden jedoch nicht im deutschen Grundgesetz aufgeführt.

Artikel 6 des Grundgesetzes enthält nur Aussagen über Kinder, nicht für Kinder. Spezielle Kinderrechte werden im Grundgesetz nicht erwähnt. Wir sprachen mit Uwe Kamp. Er ist Sprecher des deutschen Kinderhilfswerk. Dieses setzt sich seit über 40 Jahren dafür ein, dass kinderfreundliche Lebensbedingungen in der Stadt und auf dem Land herrschen. Ausserdem fordert das Kinderhilfswerk eine Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten. Sie sagen, dass Kinder dazu in der Lage seien. Uwe Kamp erklärt, warum es so wichtig ist , dass Kinder gesonderte Rechte haben.

Autor: Tagesaktuelles Programm

Radio: corax Datum: 01.06.2017

Länge: 06:18 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)