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G20 Hamburg: Antikapitalistisches Camp darf stattfinden - Verwaltungsgericht stützt Versammlungsfreiheit

Im Rahmen des Protests gegen den G20-Gipfel soll im Hamburger Stadtpark vom 30. Juni bis 9. Juli ein "Antikapitalistisches Camp" stehen.

Der zuständige Bezirk Hamburg-Nord hatte darin eine Sondernutzung gesehen und wollte das Camp verhindern. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am gestrigen Donnerstag jedoch entschieden: Das Camp steht unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Wir haben mit dem Rechtsanwalt Martin Klingner gesprochen, der die Camp-Orga vor Gericht vertritt.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 09.06.2017

Länge: 02:30 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)