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Kritik am Bundesinnenministerium nach Deckelung von Familiennachzügen

Das Bundesinnenministerium (BMI) will nun nur noch 70 Geflüchtete pro Monat aus Griechenland im Rahmen vom Familiennachzug aufnehmen – trotz des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung.

Das heisst, dass Menschen, die einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und deren Antrag erfolgreich angenommen wird, bis zu drei Jahren in Griechenland ausharren müssen, bis die Umsiedelung stattfindet. Dabei ist die Zusammenführung nach der Dublin-Verordnung nach spätestens 6 Monaten durchzuführen.
Betroffen von dieser neuen Deckelung seien bis zu 2,000 Anträge.

Wir sprachen mit Michael vom Mobile Info Team for refugees in Greece, ein Team von individuellen Helfer*innen, welche rechtliche Beratung für die gestrandeten Flüchtlinge in Griechenland gibt. Zusammen haben sie eine Petition gestartet, in welcher sie Unterschriften, Briefe und Statements sammeln und diese an das BMI, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Thomas de Mazière übermitteln wollen.

Autor: Sön

Radio: RDL Datum: 11.06.2017

Länge: 05:45 min. Bitrate: 151 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)