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Keine Wahl für Menschen mit gewissen Behinderungen

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Politik

Keine Wahl für Menschen mit gewissen Behinderungen

Im September ist Bundestagswahl. Jede*r deutsche Staatsbürger*in darf ab 18 Jahren wählen.

Davon ausgeschlossen sind Menschen mit gewissen Behinderungen, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen. Bettina Leonhard von der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass auch sie wählen dürfen - zumal das in bestimmten Bundesländern bei der Landtagswahl schon erlaubt ist.

Autor Autor: Caro
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 15.06.2017
Länge Länge: 07:55 min.
Bitrate Bitrate: 128 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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