Davon ausgeschlossen sind Menschen mit gewissen Behinderungen, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen. Bettina Leonhard von der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass auch sie wählen dürfen - zumal das in bestimmten Bundesländern bei der Landtagswahl schon erlaubt ist.
Keine Wahl für Menschen mit gewissen Behinderungen
Im September ist Bundestagswahl. Jede*r deutsche Staatsbürger*in darf ab 18 Jahren wählen.
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