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Keine Wahl für Menschen mit gewissen Behinderungen

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Keine Wahl für Menschen mit gewissen Behinderungen

Im September ist Bundestagswahl. Jede*r deutsche Staatsbürger*in darf ab 18 Jahren wählen.

Davon ausgeschlossen sind Menschen mit gewissen Behinderungen, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen. Bettina Leonhard von der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass auch sie wählen dürfen - zumal das in bestimmten Bundesländern bei der Landtagswahl schon erlaubt ist.

Creative Commons Lizenz

Autor: Caro

Radio: RDL Datum: 15.06.2017

Länge: 07:55 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)