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Urteil zum Tarifeinheitsgesetz - Trotz abgewiesener Klage ein Gewinn für die Gewerkschaften?

Heute wurde in Karlsruhe vor dem Bundeverfassungsgericht das Urteil über das seit 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz gefällt.

Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten mehrere kleine Spartengewerkschaften gegen die Inhalte dieses Gesetzes geklagt, das vorsieht, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten dieser Gewerkschaften ausgehandelt wurde. Damit sehen die kleineren Gewerkschaften sich in ihren fundamentalen Rechten beschnitten. Die hatten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass das Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Weiter sieht es aber Änderungen an dem zurzeit geltenden Gesetz vor.

Der Gesetzgeber müsse damit nun bis Ende 2018 nachbessern. So dürften unter anderem bestimmte Leistungen, die eine kleine Gewerkschaft ausgehandelt hat, nicht weiter wegfallen. Das gelte dann z.B. für langfristig bedeutsame Leistungen wie Betriebsrente oder Arbeitsplatzgarantie.

Über die anstehenden Nachbesserungen zum Gesetz haben wir mit dem Bundesvorsitzenden der GDL, Claus Weselsky, gesprochen. Zunächst haben wir ihn da bezüglich der Kritik an den rechtlichten Einschränkungen kleinerer Gewerkschaften befragt:


Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 11.07.2017

Länge: 05:09 min. Bitrate: 256 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)