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Europäischer Gerichtshof für Schleierverbot

Staaten dürfen Frauen verbieten, Gesichtsschleier zu tragen. Dies sei kein Verstoss gegen die Religionsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am genau vor einer Woche.

Demnach darf es in Europa Frauen untersagt werden, auf der Strasse einen Gesichtsschleier zu tragen. Damit bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote. Ein solches Verbot existiert bereits in zahlreichen Ländern, so z.B. in Belgien, Spanien, Frankreich oder den Niederlanden. Letztes Jahr sorgte ein Sachverhalt für bundesweites Aufsehen: In einer Sparkassen-Filiale im nordrheinwestfälischen Neuss verweigerten Bankangestellte einer vermummter Muslimin den Zutritt in den Kundenbereich. Die Reaktionen hierzu sind tief gespalten. Die Einen pflichten der Muslimin bei. Es müsse ihr doch möglich sein Bankgeschäfte des täglichen Lebens zu tätigen, ohne dabei in ihrer Religionsausübung beschränkt zu werden. Die anderen skandieren: „Richtig so! In Deutschland herrscht schliesslich Vermummungsverbot!“ Über die Debatte um das Vollverschleierungsverbot sprachen wir mit Inge Bell, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von terre de femmes, Menschenrechte für die Frau e.V.. Zunächst fragten wir, wie sich terre de femmes gegenüber dem Verschleierungsverbot positioniert.

Autor: tagesaktuelles Programm

Radio: corax Datum: 17.07.2017

Länge: 10:07 min. Bitrate: 127 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)