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Neuer Rechtsbegriff "Drohende Gefahr"

"Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein." So lautete letzte Woche die Schlagzeile nicht nur in der Süddeutschen Zeitung.

Gemeint ist mit dieser Zeile eine Regelung, die jetzt in Bayern beschlossen wurde. Ab August können sogenannte Gefährder in Bayern länger vorbeugend eingesperrt werden, ohne das eine konkrete Straftat vorliegt. Bei sogenannten Gefährdern reicht es nun also schon aus, lediglich unter Verdacht zu stehen, Strafttaten in der Zukunft begehen zu wollen.
Die Formulierungen, die in dem Gesetz zur Sprache kommen, wie "Gefährder" oder "drohende Gefahr" stehen schon länger berechtigt in der Kritik. Der Psychologe Kai Biermann kritisiert ebenfalls diese neuen Formulierungen. Zusammen mit dem Linguistikprofessor Martin Hase betreibt er den Blog "Neusprech". Neusprech macht es sich zur Aufgabe, die von Politikern und Justiz so selbstverständlich verwendeten sprachlichen Umdeutungen und Neuschöpfungen in ihrer wirklichen Bedeutung auseinanderzunehmen.
Wir haben mit Kai Biermann gesprochen und ihn gefragt, welche konkreten sprachlichen Baustellen sich da im Gesetzestext zeigen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 26.07.2017

Länge: 07:39 min. Bitrate: 1411 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)