»Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« ist in Kraft getreten
Das sogenannte »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« ist seit dem 29.07.2017 in Kraft getreten.
Und damit ist ein weiterer Meilenstein gesetzt, der die Ausgrenzungspolitik der Bundesrepublik unterstreicht. Die systematische Überwachung Schutzsuchender wird in dem Gesetz ebenso möglich wie andere diskriminierende Abläufe. So wird es beispielsweise auch möglich sein, alle Asylsuchenden bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen festzuhalten. Was in dem Gesetz noch so festgelegt ist und was das für Asylsuchende in Deutschland bedeutet, das haben wir mit Bernd Mesovic besprochen. Er ist Leiter der Rechtsabteilung bei Pro Asyl.
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