Künftig sollen (vermeintliche) Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Rettungskräfte, z.B. Polizist*innen härter bestraft werden. Das neue Gesetz sieht hier eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft vor. Das Strafmass bei § 113 bleibt bei Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Dazu ein Gespräch mit einem Mitglied der Roten Hilfe.
https://antirepression.noblogs.org/post/...
Informationen zu den verschärften Widerstandsparagraphen §114 und §113
Am 30.05.2017 hat die Bundesregierung unter der Federführung vom Bundesjustizminister Heiko Maas und gegen den Protest diverser Bürgerrechtsgruppen, Jurist*innen und Opposition kurz vor dem G20 Gipfel die Verschärfung der sogenannten Widerstandsparagraphen verabschiedet.

Autor: Wolfgang Lettow
Radio: radio flora Datum: 08.09.2017
Länge: 16:43 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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