Künftig sollen (vermeintliche) Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Rettungskräfte, z.B. Polizist*innen härter bestraft werden. Das neue Gesetz sieht hier eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft vor. Das Strafmaß bei § 113 bleibt bei Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Dazu ein Gespräch mit einem Mitglied der Roten Hilfe.
https://antirepression.noblogs.org/post/2017/07/03/%C2%A7114-expect-resistance-infos-zu-den-verschaerften-widerstandsparagraphen
Informationen zu den verschärften Widerstandsparagraphen §114 und §113
Am 30.05.2017 hat die Bundesregierung unter der Federführung vom Bundesjustizminister Heiko Maas und gegen den Protest diverser Bürgerrechtsgruppen, Jurist*innen und Opposition kurz vor dem G20 Gipfel die Verschärfung der sogenannten Widerstandsparagraphen verabschiedet.
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