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Pro Asyl zum Urteil des griechischen Staatsrats für Abschiebungen in die Türkei: "Eine exemplarische Schlacht, bei der es um die Grundfesten des europäischen Asylrechts geht"

Der griechische Staatsrat, also das höchste Verwaltungsgericht des Landes, hat über den Fall zweier syrischer Schutzsuchenden entschieden, denen die Abschiebung in die Türkei droht.

Das Urteil fiel bereits am 22. September, allerdings wurde die Nachricht erst vergangene Woche von der englischsprachigen Fachseite für Asylrecht Aida übernommen und am Freitag von Pro Asyl auf Deutsch kommentiert. Die Asylanträge beider Syrer waren von den Behörden abgelehnt worden und auch die Berufungsausschüsse für Asylfragen hatten sich für die Abschiebung in die Türkei ausgesprochen. Allerdings beruhen all diese Entscheidungen nicht auf einer inhaltlichen Prüfung darüber, ob die beiden Syrer in ihrem Herkunftsland bedroht und schutzbedürftig sind. Sondern diese Entscheidungen beruhen lediglich auf einer Zuständigkeitsprüfung, also ob Griechenland für ihr Asylantrag zuständig ist oder eher die Türkei, von wo aus sie nach Griechenland gelangten. Und in dieser Frage hatten alle Instanzen behauptet: Die Türkei ist ein sicherer Drittstaat für die beiden Syrer, sprich ein Staat, in dem sie ohne Angst vor Verfolgung leben können und gerechte Asylverfahren erwarten können. Deswegen erklärten diese Instanzen die Türkei für zuständig. Diese Zuständigkeitsprüfung ist eine der wesentlichen Folgen des sogenannten Türkei-Deals, den die Mitgliedstaaten der EU im März 2016 mit der Türkei ausgehandelt haben. Zusammengefasst: Die Türkei bekommt ein paar Milliarden Euro von den EU-Mitgliedstaaten und soll sich dafür um Flüchtlinge und Migrantinnen kümmern sowie sie davon abhalten, in die EU einzureisen. Der Fall der beiden Syrer vor dem griechischen Staatsrat könnte deswegen auch für den gesamten Türkei-Deal wegweisend sein. Das wollten jedenfalls flüchtlingssolidarische Organisationen wie Pro Asyl hoffen, die deswegen die beiden Syrer bis vor den Staatsrat unterstützten.

Doch das oberste griechische Verwaltungsgericht entschied zuungunsten der syrischen Schutzsuchenden, wie schon die anderen Behörden und Berufungsinstanzen zuvor.

Über dieses Urteil und seine Folgen sprach Matthieu mit Karl Kopp, dem Europareferenten von Pro Asyl.

Autor: Matthieu

Radio: RDL Datum: 11.10.2017

Länge: 12:26 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)