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Das Bundesverfassungsgericht beschliesst das dritte Geschlecht

Der Bundestag muss nun ein drittes Geschlecht als Möglichkeit für den Personenstand bieten oder die Angabe des Geschlechts ganz abschaffen.

Das beschloss das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte die Person Vanja, welche intersexuell ist und sich weder als Mann noch als Frau identifiziert. Die Initiative "Die Dritte Option" unterstützte Vanja bei der Klage. Moritz Schmidt ist Teil dieser Initiative und hat mit uns über die Bedeutung des Gerichtsurteils gesprochen.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 10.11.2017

Länge: 05:16 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)