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Solidarität mit Kristina Hänel - gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

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Solidarität mit Kristina Hänel - gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

An diesem Freitag wird die Ärztin Kristina Hänel in Giessen vor dem Amtsgericht stehen. Angeklagt wurde sie wegen eines einzigen Wortes auf ihrer Website: Schwangerschaftsabbruch steht da in der Liste ihres Leistungsspektrums.

Weil sie also darüber informiert, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt, wurde sie von selbsternannten Lebensschützern, also AbtreibungsgegnerInnen, angezeigt. Grundlage für die Anzeige ist der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft verbietet. Es ist nicht dads erste Mal, das der Paragraf 219a von Abtreibnungsgegnern genutzt wird um Ärzte anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Deshalb muss dieser Paragraf weg - so fordert es auch eine Petition an den Deutschen Bundestag von Pro Familia. Wir sprachen mit der Vorstandsvorsitzenden von Profamilia Hamburg Kersten Artus.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 21.11.2017

Länge: 16:12 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)