So das Fazit der Anklage im viel beachteten Grenzwächter-Prozess vor dem Militärgericht in Bern. Nach zwei Verhandlungstagen fordert die Anklage 7 Jahre Haft für den Grenzwächter wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Gericht entscheidet anfangs Dezember.
Wilma Rall hat den Prozess vor dem Militärgericht mitverfolgt.
Grenzwächter vor Militärgericht wegen Todgeburt einer Syrerin
Böswillig, unmenschlich, gleichgültig habe der Schweizer Grenzwächter gehandelt. Als er im Sommer 2014 einer schwangeren Frau aus Syrien jegliche medizinische Hilfe verweigerte, und sie deshalb ihr Kind verlor.
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