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Ärztin Hänel verurteilt wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsbrüche

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Ärztin Hänel verurteilt wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsbrüche

Das Amtsgericht Gießen befindet Kristina Hänel für schuldig, „Werbung“ für Abtreibungen gemacht zu haben.

Noch skandalöser als das Urteil ist seine Begründung.

Als Richterin Maddalena Fouladfar ihr Urteil verkündete, drangen von draußen laute Buhrufe in den Gerichtssaal. In Sekundenschnelle war die Nachricht bis zu den rund hundert Menschen gedrungen, die nicht mehr in den zum Bersten vollen Saal gepasst und während der Verhandlung draußen weiter protestiert hatten. Immer wieder waren ihre Sprechchöre durch das Fenster zu hören gewesen: „Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine!“ Dass diese Entscheidungsfreiheit in größter Gefahr ist.

Bisher waren Anklagen dieser Art immer fallengelassen worden

Im Gerichtssaal selbst herrschte bedrücktes Schweigen, nachdem die Richterin erklärt hatte, dass sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen werde: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wird zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 150 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, verurteilt. Denn: Sie habe sich „schuldig gemacht, Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften betrieben zu haben“
Ich sprach mit Prof.Dr.Monika Fromm, Anwältin von Frau Hänel darüber.
Weitere Infos unter. www.chance.org/hänel

Creative Commons Lizenz

Autor: Tim Thaler

Radio: coloradio Datum: 25.11.2017

Länge: 09:19 min. Bitrate: 111 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)

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