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Französische Grenzpolizei verweigerte Menschenrechtsverteidiger die Einreise: Demokratische Republik Kongo hatte bisherige Pässe für ungültig erklärt

Seinen Pass besitzt man als Einzelperson streng genommen nicht. Darauf steht, dass es Eigentum des Staates ist.

Diese Tatsache lässt sich besonders dann spüren, wenn ein repressiver Staat kurzerhand die bisherigen Pässe für ungültig erklärt, und andere Staaten diese Entscheidung auch umsetzen. Dadurch können Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit stark beschränkt werden.
Matthieu berichtet über einen absurden Vorfall am Pariser Flughafen, wo ein Reisender Opfer von widersprüchlichen Entscheidungen der französischen Behörden wurde. Der Fall beleuchtet zum einen die Folgen einer unhinterfragten Zusammenarbeit europäischer Behörden mit Behörden in repressiven Staaten. Und zum anderen zeigt er wieder einmal die rechtswidrigen Zustände bei Einreiseverweigerungen in den französischen Flughäfen.

Autor: Matthieu

Radio: RDL Datum: 28.02.2018

Länge: 06:19 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)