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Weichenstellung für Pressefreiheit im Internet: Anwält*innen begründen Klage gegen Verbot von linksunten.indymedia

In mehrerer Hinsicht rechtswidrig sei das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot von linksunten.indymedia.org gewesen.

Das führen die Anwält*innen der vermeintlichen "Betreiber" der Internetplattform nun in ihrer Klagebegründung aus.

Das Innenminsterium hatte Indymedia Linksunten zu einem Verein erklärt. Daraufhin war die Plattform verboten und am 25. August 2017 - sozusagen zwischen dem G20 in Hamburg und den Bundestagswahlen - waren die Wohnungen der angeblichen Vereinsmitglieder sowie die KTS durchsucht worden. Die sogenannten Vereinsmitglieder hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot eingereicht, zudem laufen Beschwerden und Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten Freiburg und Karlsruhe. Die Anwält*innen stossen jedoch in den Verfahren auf das Problem, dass die Akten sehr unvollständig sind. Ein Anzeichen mehr, dass das Linksunten-Verbot auf rechtlich unhaltbare Weise umgesetzt wurde, wie Sven Adam als einer der Prozessbevollmächtigten im Interview erklärt.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 05.04.2018

Länge: 12:02 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)