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Urteil zum Streikverbot für Beamte - "Wenn man Gewerkschaftspolitik als Stellvertreterpolitik für Juristen versteht, dann kann nichts Gutes dabei herauskommen."

Am 12.06. hat das Bundesverfassungsgericht den verbeamteten Lehrer_Innen nun endgültig verboten für eine Verbesserung ihrer Arbeitsverhältnisse zu streiken.

In Deutschland, anders als in vielen anderen europäischen Staaten, gibt es kein direktes Grundrecht auf Streik, sondern dieses leitet sich aus dem Recht Vereine und Gesellschaften zu bilden (https://dejure.org/gesetze/GG/9.html) ab. Das Streikrecht ist der zentrale Hebel für Gewerkschaften, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die "hergebrachten Grundsätze" (!) des Berufsbeamtentums dieses Grundrecht, allerdings, beschneiden können.

Radio Dreyeckland sprach mit Rolf Geffken über das Urteil und das Vorgehen der Gewerkschaften, in Bezug auf Rechtsfragen generell.

Autor: Bene

Radio: RDL Datum: 15.06.2018

Länge: 12:43 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)