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Ein Berliner Gericht kriminalisiert die Arbeit von DemosanitäterInnen

Sind Sanitäter Teilnehmer einer Demonstration? Um diese Frage ging es vergangene Woche vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.

Angeklagt war ein sogenannter Demo-Sanitäter, der bei Protesten gegen eine rechte Demonstration 2016 Erste Hilfe geleistet hatte. Dabei trug er eine orangefarbene Warnweste, einen Helm und eine Atemschutzmaske. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher einen Verstoss gegen das Vermummungs- und das Schutzwaffenverbot vor. Das Gericht bestätigte dies und verurteilte den Demosani zu einer Geldstrafe. Damit entschied das Gericht die Frage, ob Sanitäter Teilnehmer einer Demonstration sind, mit einem klaren Ja. Sanitäter widersprechen dieser Ansicht vehement. Sie sehen sich nicht als Teilnehmende einer Demonstration, sondern als Helfende, die ein wichtiges Glied in der Rettungskette einnehmen. Über die Arbeit von Demosantitätern sprachen wir mit den Riot Medics Berlin, einer ehrenamtlichen Sanigruppe die auf Demonstrationen Erste Hilfe leistet. Wir sprachen mit Ria und Joshi über das Urteil von vergangene Woche und über ihre Arbeit als DemosantitäterInnen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 20.12.2017

Länge: 13:24 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)