Verfassungswidriges Twittern der Polizei auf Demonstrationen.
Meldungen, die über das sogenannte Soziale Medium Twitter verbreitet werden, beeinflussen die Meinungsbildung und schaffen es oftmals auch in Nachrichten von herkömmlichen Medien.
So twittert heutzutage auch die Polizei und erreicht damit damit viele FollowerInnen. Gerade beim Twittern der Polizei bei Versammlungen sehen einige Rechtswissenschaftler verfassungsrechtliche Bedenken, unter Ihnen auch der Jurist Maximilian Pichl. Wir haben mit ihm gesprochen.
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