«Keine wesentlichen Auswirkungen» TTIP: Offene Verhandlungen wären längst möglich

Wirtschaft

Laut Sprecher des Weissen Hauses haben die veröffentlichten Dokumente «keine wesentlichen Auswirkungen» auf die Verhandlungen.

Anti-TTIP Graffiti in Malmö, Sweden.
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Anti-TTIP Graffiti in Malmö, Sweden. Foto: Johan Jönsson (CC BY-SA 4.0 cropped)

13. Mai 2016
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Die USA und die EU hätten bei ihren «Freihandelsverhandlungen» schon längst mit offenen Karten spielen und ihre jeweiligen Positionen transparent machen können. Das jedenfalls muss man aus den Reaktionen schliessen, die es nach der Greenpeace-Veröffentlichung der gegenwärtigen Verhandlungspositionen gab. Bisher konnten europäische Parlamentarier nach langem Hin und Her lediglich in geschützten Räumen ohne jegliche Hilfsmittel die Verhandlungs-Offerten der EU konsultieren. Was die US-Seite forderte, blieb bis letztes Wochenende unter Verschluss.

Nach Veröffentlichung auch der US-Verhandlungsposition erklärte der Sprecher des Weissen Hauses Josh Earnest laut Agenturmeldungen, das Offenlegen werde «keine wesentlichen Auswirkungen» («no material impact») auf den Gang der weiteren Verhandlungen haben. Die Bekanntgabe lasse das Weisse Haus kühl («not concerned»).

Bisher wurde vonseiten der USA und der EU stets behauptet, eine offene Verhandlungsführung würde die Verhandlungen sehr erschweren, wenn nicht verunmöglichen.

Bei den TTIP-Verhandlungen geht es in erster Linie darum, Normen und Vorschriften für Waren und Konsumgüter gegenseitig anzuerkennen, damit die Konzerne ihre Produkte in allen beteiligten Ländern frei verkaufen können.

Vorgesehen sind jedoch weder ein Abbau der vielen Subventionen, welche die Marktpreise verzerren, noch eine versicherte Haftung für angerichtete Schäden an Umwelt und Menschen oder für eingegangene Risiken wie zum Beispiel bei der Kernenergie oder der Gentechnik. Auch über eine Vereinheitlichung der Sozialleistungen wird nicht verhandelt, so dass Staaten mit ungenügenden Sozialleistungen im Wettbewerb weiterhin bevorteilt blieben.

Konzerne, die im Ausland investieren, sollen sich dort gegen künftige verschärfte Umwelt-, Gesundheits- oder Sozialauflagen wehren und Schadenersatz verlangen können.

Red. / Infosperber