Im April 2023 wurde ein Protestcamp gegen die Rodung des Rümlanger Waldes von über hundert Polizist*innen geräumt. Bereits im Juli 2024 wurden mehrere Menschen, denen in Bezug zur Waldbesetzung Übertretung des Waldgesetzes vorgeworfen wurde diesbezüglich freigesprochen.
Länger zog sich der Prozess um die von der Kantonspolizei geforderte Kostenüberwälzung. Insgesamt wurden den 14 Personen, die am Tag der Räumung durch die Polizei kontrolliert wurden, Kostenanteile von 800-5000 CHF pro Person auferlegt. Ein Rekurs an die Sicherheitsdirektion wurde von dieser im Mai 2024 zurückgewiesen, weshalb ein Weiterzug an das Verwaltungsgericht erfolgte. Dieses hat nun entschieden die Beschwerde der Aktivist*innen gutzuheissen. Begründet wird dieses Urteil dadurch, dass die gesetzliche Grundlage für die Kostenüberwälzung nicht präzise genug ausformuliert sei, um Bürger*innen zu ermöglichen die Folgen eines bestimmten Verhaltens abzuschätzen und sie so vor Willkür zu schützen (Legalitätsprinzip). Auf die weitere Argumentation mit Bezug auf Grundrechte der Aktivist*innen ist das Gericht nicht eingegangen. Ob die Kantonspolizei gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Einsprache einlegen wird, ist noch nicht klar.
Das Recht auf Protest muss geschützt werden
«Dieser Fall ist ein Präzedenzfall, der einmal mehr aufzeigt, dass mit allen Mitteln versucht wird Protest für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und bezahlbaren Wohnraum zu kriminalisieren. Wir freuen uns über den Freispruch und kritisieren gleichzeitig, dass das Verwaltungsgericht bei seinem Urteil keinen Bezug auf das Grundrecht auf Protest genommen hat. Das Recht auf Protest ist im rechtsstaatlichen Kontext fundamental und wir müssen es mit aller Kraft schützen - besonders in einer Zeit, wo viele etablierte Demokratien zu autoritären Staaten umgebaut werden», erklärt Levin Holzer, Pressesprecher*in von Wald statt Repression.Im Kanton Zürich tritt am 1. Januar 2026 der Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative in Kraft, der eine zwingende Polizeikostenüberwälzung bei sogenannten "ausserordentlichen Polizeieinsätzen" fordert.
Das aktuelle Urteil mit der Berufung auf eine mangelnde gesetzliche Grundlage lässt zweifeln, ob die Spezifizierungen durch die Anti-Chaoten Initiative genügen, um ein zukünftiges urteil anders ausfallen zu lassen. „Aber es geht uns nicht um eine Präzisierung des Gesetzestextes. Eine solche Kostenüberwälzung ist nicht mit den Grundrechten von freier Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit vereinbar. Dementsprechend fordern wir dringend eine Rücknahme dieses Gesetzes.» führt Holzer weiter aus.
Eine Einsprache gegen den Gesetzestext der Anti-Chaoten-Initiative durch die Demokratischen Jurist*innen Zürich ist aktuell beim Bundesgericht hängig.
Baurekursgericht hat Deponieerweiterung bereits für unrechtmässig erklärt
Bereits vor einem Monat hat das kantonale Baurekursgericht entschieden, dass die Erweiterung der Deponie Chalberhau, die die Rodung eines grossen Teiles des Rümlanger Waldes bedeutet hätte, nicht umgesetzt werden darf. Das Kollektiv "Wald statt Schutt" zeigte sich erfreut über dieses Urteil und fordert eine Bauwende:«Die Bauschuttmenge soll durch den Verzicht auf den Abriss von Gebäuden reduziert werden, was gleichzeitig auch den steigenden Wohnungspreisen entgegenwirken soll. Es darf nicht sein, dass der Kanton einfach auf andere Standorte ausweicht und das eigentliche Probleme des unnötigen Abrisses von Gebäuden weiterhin ignoriert».



