Rund 600 Menschen demonstrieren gegen Asylreform GEAS und für grenzenlose Solidarität Hungerstreik, Protest, Widerstand: Dreiländerdemo gegen die Abschaffung des Asylrechts in der EU
Politik
Anlässlich der Einführung der Reform des Europäischen Pakts zu Asyl und Migration (GEAS) am 12. Juni 2026 demonstrieren heute 600 Menschen in einer grenzüberschreitenden Kundgebung.

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In zwei Demonstrationszügen von Weil am Rhein und Basel aus gestartet, bewegt sich die Kundgebung am Ausschaffungsgefängnis Bässlergut vorbei, wo sich seit über einer Woche mehrere Gefangene im Hungerstreik befinden um ihre Freiheit und ausreichende medizinische Versorgung zu fordern. Um 16:00 findet eine gemeinsame Schlusskundgebung im Rheinpark statt.
Mit GEAS wird das Recht auf Asyl in der EU faktisch abgeschafft. Geflüchtete Menschen werden systematisch nach Herkunft sortiert und in Lagern an den Aussengrenzen festgesetzt. Die beschleunigten Grenzverfahren finden ohne Rechtsvertretung statt. Menschen, die über sogenannte sichere Drittstaaten einreisen, werden vom Asylverfahren ausgeschlossen. «GEAS steht für Abschottung statt Schutz. Europa inklusive Schweiz schottet sich ab und verschärft gleichzeitig globale Ungleichheiten und damit die Ursachen von Flucht. Gegen diese Entwicklung wehren wir uns entschieden. Angesichts multipler Krisen und zunehmendem Autoritarismus werden wir unsere Zusammenarbeit auch in Zukunft weiter verstärken.» lässt sich XY, eine der Organisator*innen der Kundgebung zitieren.
Lydie Arbogast von La Cimade in der Region Grand Est erklärte, dass sich in Strassburg, Colmar, Mulhouse und Sélestat etwa 150 Freiwillige engagieren, um die in der Region lebenden Geflüchteten zu unterstützen. In Frankreich engagieren sich fast 3.000 Freiwillige in 99 lokalen Gruppen. Gemeinsam mit deutschen und schweizerischen Gruppen möchte La Cimade auf den Europäischen Pakt zu Migration und Asyl aufmerksam machen, der in Kürze–am 12. Juni 2026–in allen Ländern der Europäischen Union in Kraft treten wird.
Dieser verallgemeinert und fördert repressive und gewalttätige Praktiken, die seit Jahren verurteilt werden. Deshalb setzen wir uns für die Verteidigung des Grundsatzes der Freizügigkeit im Schengen-Raum ein. Im November 2025 begingen wir in Frankreich den traurigen 10. Jahrestag der Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch den französischen Staat. Diese seit 10 Jahren andauernden Kontrollen verstossen gegen das europäische Recht, das die maximale Dauer der Wiedereinführung von Kontrollen auf zwei Jahre begrenzt. Diese diskriminierenden Kontrollen führen immer häufiger zu schweren Unfällen und Todesfällen: Seit 2015 sind an der französisch-italienischen und der französisch-spanischen Grenze mindestens 73 Geflüchtete ums Leben gekommen, wie lokale Verbände und Initiativen berichten.
Schliesslich möchten wir auch vor den künftigen Folgen der europäischen „Rückführungs“-Verordnung warnen, die am 26. März vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Diese neue Gesetzgebung sieht vor, Migrant*innen allein aufgrund fehlender Papiere für bis zu zwei Jahre inhaftieren zu können; sie ermöglicht es den europäischen Staaten, Menschen ohne vorherige gerichtliche Entscheidung abzuschieben, und ebnet den Weg für Abschiebehaftanstalten ausserhalb der EU, was eine ernsthafte Bedrohung für die Rechte und die Würde der Menschen darstellt.
Lara Hoeft von Pikett Asyl und dem NoGEAS-Bündnis aus der Schweiz führt aus, dass die Schweiz von der GEAS-Reform und den Aussengrenzverfahren sowie dem überarbeiteten Konzept der sicheren Drittstaaten profitiert und das verschärfte Dublin-System mitträgt.
Das Dublin-System wird zum Nachteil von Asylsuchenden verschärft. Sekundärmigration, also die Weiterreise in einen nicht zuständigen Dublin-Staat, wird kriminalisiert und sanktioniert. Dadurch wird die Belastung der Aussengrenzstaaten noch weiter verstärkt, was gravierende Folgen für Schutzsuchende hat. Bei der nationalen Umsetzung der europäischen Reform hat die Schweiz die bestehenden Spielräume fast ausschliesslich zum Nachteil der Betroffenen genutzt und damit zu einer besonderen Verschärfung beigetragen. Walter Schlecht von der Initiative „Aktion Bleiberecht Freiburg“ ging ebenfalls auf die mit den Stimmen von Rechtsextremisten im EU-Parlament beschlossene Rückführungsverordnung sowie das neue Konzept zur Einstufung von „sicheren Drittstaaten“ ein. Damit können Asylanträge abgelehnt und Asylprozesse externalisiert werden–und zwar in Länder, die die Genfer Flüchtlingskonvention und damit grundlegende Rechte nicht anerkennen. Diese Verordnungen und Richtlinien stehen einer Weiterentwicklung universeller Menschenrechte entgegen. Walter Schlecht verurteilte ausserdem die Sekundärmigrationszentren in D., in denen Geflüchtete bis zu 24 Monate untergebracht werden, mit dem Ziel, sie anschliessend in den Erstasylstaat abschieben zu können.
Ein Verbot des Verlassens des Lagers kann angeordnet werden. Bei einem Verstoss drohen Leistungskürzungen und Asylverfahrenshaft. Er verurteilt auch die Kürzungen bei Integrationskursen, die unabhängige Asylverfahrensberatung, der geplante Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter in das Asylbewerberleistungsgesetz und die diskriminierende Bezahlkarte. Es ist kein Zufall, dass aktuell Förderprojekte für Demokratie, Integrationskurse, unabhängige Verfahrensberatung und staatliche Gelder für demokratische Vereine gekürzt bzw. gestrichen werden.
Eine Kurzzusammenfassung des Asylpaktes ist schwer. Lara Hoeft führte aus, dass insgesamt 10 Verordnungen und Richtlinien geändert bzw. neu geschaffen werden. Die genannte Rückführungsverordnung ist hierbei noch gar nicht beinhaltet. Das Herzstück des GEAS ist die Dublin-III-Verordnung, die nun verschärft wurde. An den Prinzipien wird festgehalten und die Probleme des Systems werden nicht gelöst. Mit der Reform werden die Aussengrenzstaaten noch häufiger für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständig sein als heute. Bei diesen Verfahren wird es zu einem erheblichen Abbau von Rechten kommen.
An den Aussengrenzen kommt es zu beschleunigten Verfahren und einer Vorprüfung hinsichtlich des Bestehens „sicherer Drittstaaten“, die dazu führt, dass die Fluchtgründe häufig gar nicht mehr geprüft werden. Geflüchtete können in Rückführungsgrenzverfahren direkt von der Aussengrenze abgeschoben werden. Zusätzlich gibt es einen massiven Ausbau von Datenbanken und einen „Krisenmechanismus“, der wahrscheinlich zur Regel wird.
Wir leben heute in einer Zeit voller politischer Herausforderungen, mit denen wir alle konfrontiert sind. Unser Interesse geht über die eine Demonstration hinaus. Wir wollen uns stärker vernetzen–nicht nur auf der Ebene von Flucht und Asyl, sondern auch auf anderen Ebenen. Unser Vorhaben ist es, ein stärkeres grenzübergreifendes Netzwerk aufzubauen, da wir in einer durch Grenzen getrennten Region leben und von national-autoritären Entwicklungen besonders betroffen (sind) sein werden.
Für Anfragen zum Hungerstreik im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut: kontakt@3rgg.ch
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