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Basel: Urteile und Berichterstattung verharmlosen Gewalt

Gesellschaft muss Machtgefälle als Gewalt benennen Basel: Urteile und Berichterstattung verharmlosen Gewalt

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Politik

Der Feministische Streik & Frauenstreik Basel ist erschüttert über das noch nicht rechtskräftige Urteil und die Berichterstattung in den Medien, insbesondere in der Baz vom 8. September 2026.

Protest einer Aktivistin gegen Vergewaltigung in Ontario, Kanada, 2015.
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Protest einer Aktivistin gegen Vergewaltigung in Ontario, Kanada, 2015. Foto: pixeIhouse (CC BY 2.0 cropped)

Datum 12. September 2026
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Grundsätzlich sind wir aber über die dahinterstehende Haltung erschüttert.

Offensichtlich müssen wir als Gesellschaft im Jahr 2026 erneut über die Begriffe Einvernehmlichkeit und Konsensualität im Kontext sexueller Gewalt bzw. sexueller Handlungen diskutieren. Dabei ist klar: Konsens bzw. Einvernehmlichkeit kann es nur bei einer Begegnung auf Augenhöhe geben.

Das heisst: Alles, was nicht auf Augenhöhe passiert, ist nicht einvernehmlich.
Sexuelle Handlungen zwischen einem fast zwanzig Jahre älteren Erwachsenen und einer Minderjährigen sind immer in einem Machtgefälle zu verstehen. Wenn das Gericht den Altersunterschied als justiziabel anerkennt, muss es die Handlung auch zwingend als solche betrachten und beurteilen.

Eine erwachsene Person darf sich niemals auf sexuelle Handlungen mit einem Kind oder einem Jugendlichen einlassen. Wenn sie es dennoch tut, entscheidet sie sich bewusst dafür, ihre Machtposition auszunutzen.

Ein Machtgefälle schliesst Konsens in sexuellen Begegnungen aus.

Wir sind perplex, erschüttert und erschreckt, dass dies überhaupt zur Diskussion steht bzw. dass der Mythos des überrumpelten, nicht denk- und handlungsfähigen Mannes oder Erwachsenen gegenüber x-welchen Formen von sexuellen und/oder romantischen Avancen von Kindern und Jugendlichen, anscheinend so weit in Gesellschaft, Medien und Justiz verankert ist, dass es zu solchen Urteilen und Berichterstattung kommen kann.

Die Überschrift «Vergewaltigung oder einvernehmlicher Sex?» ist für uns in der Berichterstattung über einen solchen Fall inakzeptabel.

Wir erwarten, dass Justiz und Medienschaffende sich ihrer Funktion und Reichweite bewusst sind, sich dringend weiterbilden und eine angemessene Sprache, Haltung sowie ein angemessenes Verhalten gegenüber Opfern sexualisierter Gewalt erlernen. Urteile und die darauffolgende Berichterstattung, die die Frage der Einvernehmlichkeit unhinterfragt und redundant in die Gesellschaft hineintragen, darf es nicht mehr geben.

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