Zürich ihre Taser-Bestände aufrüstet: die Anzahl Geräte steigt um
über 30 Prozent auf 95 Stück, und neu dürfen sie 430 Polizist_
innen bei der Kapo Zürich einsetzen (130 Beamte mehr als
früher). Brisant ist, dass nicht nur mehr die Sondereinheit «Diamant» tasern darf, sondern auch Regional-, Verkehrs- und
Flughafenpolizist_innen. Alle neuen Geräte sind vom Typ X2, d.h.
sie sind «zweischüssig»: es können zweimal hintereinander Pfeile
abgeschossen werden.
Die bleiben dann im Körper stecken und
leiten den Strom in die Muskeln, was zur schmerzhaften sofortigen
Lähmung der betroffenen Muskulatur führt. Das Opfer bricht sofort
zusammen – gefährliche Stürze sind programmiert.
Elektroschocks bei «Eigengefährdung»
Ein konkretes Beispiel dazu war ein Einsatz der Stadtpolizei Zürichim Jahr 2006. Eine verwirrte, gebrechliche 66-Jährige wurde in ihrer
Wohnung durch die Skorpion-Einheit getasert, um sie in eine psychiatrische
Klinik einzuweisen. Die Betagte war mit einem kleinen
Rüstmesser und einem Hämmerchen zum Bilderaufhängen
«bewaffnet» gewesen. Als Begründung für den Taser-Einsatz diente
ihre angebliche Eigengefährdung.
Vor den Augen des entsetzten
Notfallpsychiaters traten die Robocops die Wohnungstür der
Betagten ein, taserten sie wortlos und stürzten sich dann auf sie,
um ihr bäuchlings die Hände auf den Rücken zu fesseln.
Der Bundesrat schreibt in einem Evaluationsbericht von 2010,
dass Taser zwischen 2003 und 2010 schweizweit 52 Mal eingesetzt
wurden (davon zehn Mal nur mit Taser gedroht). In mindestens
einem Fall wurde missbräuchlich ein zweites Mal Strom durch die
im Körper steckenden Pfeile abgegeben, wie die Auswertung der
Aufzeichnungsgeräte im Taser durch das Forensische Institut Zürich
ergeben hat. Laut demselben Bericht besteht «eine gewisse
Gefahr bei Herzkranken und bei Personen, die unter Stress stehen,
da dann der Körper bereits mit Adrenalin gesättigt ist. Auch kreislaufwirksame
Drogen wie z.B. Kokain erhöhen die Verletzlichkeit
des Herzens durch elektrische Impulse.» Gesicht und Genitalbereich
sollten laut diesem Bericht wegen der grossen Verletzungsgefahr
gemieden werden.
Im August 2013 wurde in den USA ein 18-jähriger, kerngesunder,
nicht unter Drogen stehender junger Mann durch Tasern in die
Brust getötet. Deshalb spricht vieles dafür, auch den Brustbereich
zu meiden. 2012 wurden in der Schweiz 23 Menschen getasert –
fast halb so viel wie 2003 bis 2010. Die Kurve der Einsätze steigt
also steil nach oben. Übrigens: nur die Hälfte der Betroffenen war
mit «Messern und anderen Waffen bewaffnet». Das heisst, über
zehn Personen waren vollkommen unbewaffnet.
Gegenüber augenauf sagt Werner Schaub, Mediensprecher der
Kantonspolizei Zürich, dass Taser in allen Altersgruppen und bei
beiden Geschlechtern angewendet worden seien. Im Schnitt würden
sie fünf bis zehn Mal jährlich eingesetzt. Anlass dafür seien
«ausschliesslich Notwehr, Notwehrhilfe und Amtsdurchsetzung»,
wobei gerade der letzte Punkt viel Platz für Willkür lässt. Es kann
doch nicht sein, dass jemand getasert wird, nur weil er/sie vor
einer Polizeikontrolle fliehen will.
Tool of the lazy cop
Amnesty International hat den Taser in den USA, wo er schon zuüber 500 gut dokumentierten Todesfällen (seit 2001) führte, «das
Werkzeug des faulen Polizisten» genannt. Das Komitee gegen
Folter der Uno (CAT) hat sich bereits 2007 «äusserst besorgt
gezeigt über die Tatsache, dass Taser enorme Schmerzen verursachen
und eine Form der Folter darstellen und unter gewissen
Umständen tödlich sein können».
Ganz speziell kritisiert wird der «Stunning Mode», bei dem der
Taser direkt an den Körper gehalten wird. Dieser «Kontaktmodus»
löst die gleichen Schmerzen aus, hinterlässt aber keine Spuren und
ist deshalb nur sehr schwer nachzuweisen. Auch in der Schweiz
wird der Kontaktmodus angewendet.
In seinem Bericht nimmt der Bundesrat auch Stellung zu Todesfällen.
Eigentlich sind Tote selber für ihr Ableben verantwortlich:
«Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die grösste Gefahr
bei einem Taser-Einsatz von einem durch die Immobilisation
bedingten Sturz sowie von einer Fehlplatzierung der Pfeile ausgeht.
Ein plötzlicher Herztod aufgrund einer alleinigen Taser-Wirkung ist
praktisch ausgeschlossen; falls tödliche Herzrhythmusstörungen
auftreten, sind sie durch ein Grundleiden oder eine Intoxikation mit
körpereigenen oder körperfremden Substanzen bedingt.» Selber
schuld, wer herzkrank oder gestresst ist oder gar unter Drogeneinfluss
steht.
Anfrage im Kantonsrat
Taser werden unverhältnismässig häufig und nicht – wie ursprünglichgeplant – als Alternative zur Schusswaffe eingesetzt. Stattdessen
kommen sie als niederschwelligere Waffe zum Einsatz. So lauten
die Befürchtungen von drei AL-Kantonsräten, die Ende September
eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht haben. Auf die
detaillierten Antworten warten wir gespannt.



