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Frontex-Flugzeuge: Unter dem Radar gegen das Völkerrecht | Untergrund-Blättle

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Frontex-Flugzeuge Unter dem Radar gegen das Völkerrecht

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Seit drei Jahren chartert Frontex Kleinflugzeuge zur Überwachung der EU-Aussengrenzen.

Die „Tasty“ von DEA, hier in einer Version ohne Radarbox und Kameras, fliegt jetzt für Frontex.
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Die „Tasty“ von DEA, hier in einer Version ohne Radarbox und Kameras, fliegt jetzt für Frontex. Foto: James (CC BY-SA 2.0 cropped)

22. Juli 2020
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Zuerst wurde damit Italien, anschliessend auch Kroatien unterstützt. Angaben zu den Luftfahrzeugen hält Frontex geheim, die Firmen schalten im Einsatz auch die Transponder zur Positionsdarstellung ab.

Die Europäische Kommission will nicht öffentlich machen, welche privaten Aufklärungsflugzeuge Frontex im Mittelmeer einsetzt. In der nicht öffentlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt die EU-Grenzagentur, die Angaben zu den Luftfahrzeugen seien „kommerziell vertraulich“, da sie „persönliche Daten und sensible betriebliche Informationen“ enthielten.

Frontex bietet den EU-Mitgliedstaaten an, deren Aussengrenzen mit Flugzeugen aus der Luft zu überwachen. Für die Flüge dieses „Frontex Aerial Surveillance Service“ (FASS) chartert Frontex zweimotorige Flugzeuge von europäischen Firmen. Zuerst hat Italien 2017 von dem Dienst Gebrauch gemacht, ein Jahr später folgte Kroatien. 2018 hat Frontex im Rahmen des FASS mindestens 1.800 Flugstunden durchgeführt, für 2019 liegen noch keine Zahlen vor.

Flugdienst wird mit Drohnen ergänzt

Die FASS-Flüge erfolgen unter dem Dach der „Multipurpose Aerial Surveillance“, die neben Satellitenaufklärung auch Drohnen beinhaltet. Noch in diesem Jahr will die Grenzagentur für bis zu vier Jahre grosse Drohnen im Mittelmeer stationieren, nach einer Ausschreibung wird nun der Anbieter ausgewählt. Die derart erzeugten Lagebilder des „Grenzvorbereichs“ der Europäischen Union werden in das Überwachungssystem EUROSUR eingespeist, dessen Hauptquartier bei Frontex in Warschau eingerichtet ist. Auch die nationalen EUROSUR-Kontaktstellen, etwa in Spanien, Portugal und Italien, erhalten diese Informationen.

Neben den privaten Chartermaschinen nutzt Frontex ausserdem Flugzeuge und Hubschrauber, die aus den EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Im zentralen Mittelmeer erfolgt dies in der Mission „Themis“. Auch die Rufzeichen dort eingesetzter staatlicher Luftfahrzeuge hält die EU-Kommission geheim. Sie würden als „sensible operative Mittel“ betrachtet und könnten Abgeordneten nicht offengelegt werden.

Vorher hatte auch die Plattform „Frag den Staat“ versucht, Details über die See- und Luftkapazitäten der Mitgliedstaaten in „Themis“ zu erfahren. Frontex hatte jede Auskunft dazu abgelehnt, eine Klage dagegen hat die Plattform vor dem Europäischen Gerichtshof verloren und soll nun 23.700 Euro für Anwaltskosten an Frontex zahlen.

Echtzeit-Positionsdarstellung mit FlightAware

Die Geheimhaltung von Frontex überrascht, denn Firmen, die für die Agentur das Mittelmeer überwachen, sind durch eine Ausschreibung bekannt. Frontex hat Rahmenverträge mit dem spanischen Rüstungskonzern Indra sowie den Chartergesellschaften CAE Aviation (Kanada), Diamond-Executive Aviation (Grossbritannien) und EASP Air (Niederlande) abgeschlossen, dafür gibt Frontex jeweils bis zu 14,5 Millionen Euro aus.

Schliesslich können auch über Online-Plattformen wie FlightAware Rückschlüsse gezogen werden, welche privaten und staatlichen Luftfahrzeuge für Frontex im Mittelmeer unterwegs sind. Für die Echtzeit-Positionsdarstellung nutzen die Anbieter Daten der ADS-B-Transponder, die alle grösseren Luftfahrzeuge installiert haben müssen. Eine weltweite Gemeinde unkommerzieller Tracker empfängt diese Geodaten und speist sie ins Internet ein. Auf diese Weise dokumentiert beispielsweise der italienische Journalist Sergio Scandura praktisch alle Bewegungen von Frontex-Flugzeugen im zentralen Mittelmeer.

Derzeit nutzt Frontex zweimotorige „DA-42“, „DA-62“ und „Beech 350“ der Firma Diamond-Executive Aviation, die als „Osprey1“, „Osprey3“ und „Tasty“ im Auftrag von Frontex im Mittelmeer patrouillieren, früher flogen ausserdem „Osprey2“ und „Eagle1“. Sie starten und landen auf Flughäfen in Malta und Sizilien.

Aus „Push-backs“ werden „Pull-backs“

Die Grenzagentur darf gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention keine Menschen in Staaten zurückbringen, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Libyen stellt keinen sicheren Hafen dar, diese Einschätzung hat unter anderem der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen mehrfach bekräftigt.

Weil diese „Push-backs“ also verboten sind, hilft Frontex seit 2017 bei sogenannten „Pull-backs“, indem Geflüchtete nicht von EU-Einheiten, sondern von der libyschen Küstenwache nach Libyen zurückgebracht werden. Im Mittelpunkt steht dabei die „Multipurpose Aerial Surveillance“, womit Frontex de facto die Luftaufklärung für die libysche Küstenwache betreibt. Bis November 2019 hat die Grenzagentur in mindestens 42 Fällen libysche Behörden über Flüchtlingsboote auf Hoher See benachrichtigt.

Viele VölkerrechtlerInnen halten diese Praxis für rechtswidrig. Da Libyen die Geflüchteten nicht ohne Mithilfe von Frontex aufspüren könnte, muss sich diese die Zurückschiebungen („Refoulments“) zurechnen lassen. Die Rechtsanwälte Omer Shatz und Juan Branco wollen Verantwortliche der Europäischen Union deshalb vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagen.

Frontex sieht Geflüchteten beim Ertrinken zu

Wohl deshalb verschleiert Frontex den genauen Einsatzort seiner Luftüberwachung. Seenotrettungsorganisationen haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Flugzeuge ihre Transponder gelegentlich ausschalten, so dass sie über ADS-B nicht zu verfolgen sind. In der nun vorliegenden Antwort der EU-Kommission wird dies bestätigt. Demnach würde die Sichtbarkeit der Flugzeuge „sensible operative Informationen“ offenlegen und in Kombination mit anderen Informationen operative Ziele „untergraben“.

Ähnlich hatte sich bereits das deutsche Innenministerium zu den Einsatzmitteln der Bundespolizei in Frontex-Mission geäussert, wonach „eine generelle Nachverfolgung“ der Routen in Echtzeit „den Einsatzerfolg gefährden“ würden.

Anweisungen an die Online-Dienstleister zur Blockierung der Echtzeit-Positionsdarstellung von Frontex-Flugzeugen, wie sie der Journalist Scandura beschrieben hat, will Frontex aber nicht vorgenommen haben. Trotzdem lässt die Verschleierung der Flüge nur den Schluss zu, dass sich die EU-Grenzagentur nicht auf die Finger schauen lassen will, wenn sie den Geflüchteten aus der Luft beim Ertrinken zusieht, und Italien und Malta als benachbarte EU-Mitgliedstaaten keine Hilfe leisten.

Matthias Monroy
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.

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