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Kampfdrohnen: Bundeswehr entscheidet sich angeblich für israelisches Modell „Heron“ | Untergrund-Blättle

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„Überbrückungslösung“ von bis zu zehn Jahren Kampfdrohnen: Bundeswehr entscheidet sich angeblich für israelisches Modell „Heron“

Politik

Laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat sich die Bundeswehr nunmehr auf einen Typ ihrer zukünftigen Kampfdrohne festgelegt. Demnach sei geplant, die von Israel Aerospace Industries (IAI) hergestellte „Heron“ in ihrer neuesten Baureihe „TP“ zu beschaffen.

Die israelische Kampfdrohne Heron, hier in einer früheren Version „IAI Heron 1 UAV“.
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Die israelische Kampfdrohne Heron, hier in einer früheren Version „IAI Heron 1 UAV“. Foto: Calips (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

13. Januar 2016
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Die Meldung geht auf eine Aussage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner zurück. Lindner ist Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages, vermutlich stammt die Information von dort.

Drei unbewaffnete Drohnen des Typs „Heron TP“ werden schon jetzt von der Bundeswehr im Einsatzgeschwader Masar-i Scharif in Afghanistan eingesetzt. Das Verteidigungsministerium hat hierfür einen Leasing-Vertrag mit der Militärsparte des Airbus-Konzerns abgeschlossen. Airbus hat seinerseits vier Drohnen von IAI erworben, von denen eine als Reserve vorgehalten wird. Mindestens drei „Heron“ haben bereits Totalschäden erlitten und mussten ersetzt werden. Die Drohnen werden von Airbus-TechnikerInnen gestartet und gelandet und erst in der Höhe von 1.000 Fuss an PilotInnen der Bundeswehr übergeben.

„Überbrückungslösung“ von bis zu zehn Jahren

Die finale Auswahlentscheidung für die neuen bewaffnungsfähigen Drohnen wird vom Generalinspekteur der Bundeswehr getroffen. Hierfür wurden im Verteidigungsministerium „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ erstellt und bewertet. Eigentlich war die endgültige Festlegung auf ein Modell bereits für Ende Dezember angekündigt gewesen. Aus dem Pressebericht geht nicht hervor, ob die nun getroffene Entscheidung lediglich vom Verteidigungsministerium oder bereits vom Generalinspekteur erfolgte.

Es handelt sich bei der Entscheidung zunächst um eine „Überbrückungslösung“ von bis zu zehn Jahren. Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnungsfähigen Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi. Mittlerweile ist auch Spanien dem Projekt beigetreten.

Zur Auswahl einer „Überbrückungslösung“ standen lediglich die israelische „Heron TP“ und die US-amerikanische „Predator“, die von der Firma General Atomics hergestellt wird. Zunächst hatte das Verteidigungsministerium den Typ „MQ-9 Predator B“ geprüft, dem Modell jedoch Schwierigkeiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert. General Atomics hat deshalb eilig mit der Entwicklung einer Baureihe „Certifiable Predator B“ (CPB) begonnen.

Das Modell CPB soll 2017 in Serie produziert werden und hat kaum etwas mit der „Predator B“ gemein. Mehrere in den USA gefertigte elektronische Bauteile wurden durch europäische Geräte ersetzt, um dadurch das Zulassungsverfahren zu erleichtern. Hierzu gehört etwa die Funkverbindung, wozu die CPB nunmehr mit einem abhörsicheren und von der NATO zertifizierten Funkgerät der Firma Rohde & Schwarz ausgestattet ist.

„Gesellschaftliche Debatte“ fiel aus

Die Entscheidung für die „Heron TP“ könnte politisch motiviert sein. Der israelische Hersteller hat grosse Schwierigkeiten, seine Drohnen in den boomenden Märkten in arabischen Ländern abzusetzen. Auch hier hat General Atomics mit einem eigens entwickelten Modell „XP“ die Nase vorn.

Das deutsche Verteidigungsministerium bemängelt seit Jahren die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der „Predator“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei demnach weitaus freigiebiger. Seit 2011 reisten die Wehrtechnische Dienststelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr für eine „Besprechung zur Zulassbarkeit“ mehrmals nach Israel. An einer „firmeninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus (damals EADS) beteiligt. Airbus fungiert für die israelischen Drohnen als deutscher Contractor.

Eigentlich hatte die Bundesregierung vor der Beschaffung von Kampfdrohnen eine „gesellschaftliche Debatte“ versprochen. Diese beschränkte sich jedoch auf eine kurze Anhörung im Bundestag. Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen kaufen, die dann in Jagel (Schleswig-Holstein) stationiert werden. Ein dortiger Militärflugplatz ist bereits entsprechend umgerüstet worden.

Entscheidung über Ausrüstung mit „Wirkmitteln“

Als nächstes wird die Frage der Bewaffnung geprüft. Laut dem Verteidigungsministerium sollen die Drohnen mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet werden. Auch Zielbeleuchtungsgeräte sollten montiert werden können. Gemeint sind Systeme, mit denen Ziele per Laser markiert werden um sie dann mit anderen Flugzeugen oder Drohnen zu bombardieren.

Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird Waffen tragen. Zu den Anforderungen heisst es, die Drohne solle über Aufhängepunkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung“ verfügen. Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bundesregierung auch von „Wirkmitteln“.

Matthias Monroy
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.

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