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Als wären sie nicht Menschen wie wir

Europa schottet sich immer weiter ab Als wären sie nicht Menschen wie wir

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Politik

Seit dem 12. Juni 2026 hat sich die Situation für Menschen auf der Flucht gravierend verschlechtert. An diesem Tag trat GEAS, das Gemeinsame Europäische Asylsystem, in Kraft.

Javier Ortega, Generalsekretär von VOX, besucht die Grenzmauer von Ceuta einen Tag nach dem massiven Grenzübertritt, bei dem es zu Angriffen auf die staatlichen Sicherheitskräfte kam, 27. Juli 2018
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Javier Ortega, Generalsekretär von VOX, besucht die Grenzmauer von Ceuta einen Tag nach dem massiven Grenzübertritt, bei dem es zu Angriffen auf die staatlichen Sicherheitskräfte kam, 27. Juli 2018 Foto: Vox España (PD)

Datum 14. August 2026
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Der Bundestag hatte bereits im Februar – mit den Stimmen der CDU/CSU-SPD-Koalition, während alle Oppositionsparteien aus unterschiedlichen Gründen dagegen stimmten – Gesetzesänderungen verabschiedet, die eine Einführung der europäischen GEAS-Vorgaben nach deutschem Recht ermöglichen, um laut Innenminister Dobrindt (CSU) die Migrationspolitik zu „schärfen und härten“.

Ein kurzer Blick zurück

Während des deutschen Faschismus haben viele Länder flüchtenden Jüdinnen und Juden die Einreise verwehrt. Damit so etwas nie wieder geschehen kann, wurde 1948 das Recht auf Asyl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben – und sogleich auch ins Grundgesetz Deutschlands übernommen. Präzisiert wurde dies 1951 in der Genfer Flüchtlingskonvention und 1967 mit einem ergänzenden Protokoll.

Nach dem Mauerfall nahm die Anzahl der AsylbewerberInnen zu, ausländerfeindliche Stimmen wurden immer lauter und es gab eine Reihe rassistischer Anschläge. Erinnert sei an die Pogrome in Hoyerswerda im September 1991 und im August 1992 in Rostock-Lichtenhagen. Am 23. November 1992 ermordeten Neonazis bei einem Brandanschlag in Mölln drei Menschen türkischer Herkunft.

Statt dem Hass entschieden entgegenzutreten, änderte die CDU/CSU-FDP Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl 1993 mit den Stimmen der SPD das Grundgesetz und schränkte das Asylrecht ein, beispielsweise für Menschen, die aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ einreisen. Zehntausend Menschen protestierten vor dem Bundestag in Bonn. Am 29. Mai 1993 – nur drei Tage, nachdem der „Asylkompromiss“ im Bundestag beschlossen worden war – wurden fünf Menschen türkischer Herkunft bei einem Brandanschlag in Solingen umgebracht. (Näheres zu all dem zum Beispiel bei der Bundeszentrale für Politische Bildung.) Weitere rassistische Anschläge und Morde folgten.
Während mit dem 1985 in Kraft getretenen Schengener Übereinkommen die innereuropäischen Grenzen geöffnet wurden, schottete sich Europa mit dem Dubliner Übereinkommen nach aussen ab. Demnach ist für Flüchtende jeweils der Staat zuständig, über dessen Grenzen sie Europa zuerst erreicht haben. „Die EU-Regelung schiebt damit die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an EU-Randstaaten ab. Und motiviert sie, Flüchtlinge möglichst effektiv abzuwehren“, urteilt die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.

Was sich nun ändert

Mit dem GEAS soll die Anzahl der AsylbewerberInnen durch erschwerte Einreisebedingungen weiter eingeschränkt werden. Für Pro Asyl ist dies „die grösste Asylrechtsverschärfung seit Jahrzehnten“. Wer ohne Erlaubnis über die deutsche Grenze kommt, wird zuerst einem Screening mit umfassender Datenerhebung unterworfen und unterliegt dann einem „Asylgrenzverfahren“. Währenddessen gilt eine „Fiktion der Nichteinreise“. Pro Asyl: „Für die betroffenen Menschen bedeutet dies: Da sie als ‚nicht eingereist' gelten, sind auch Rechte, auf die sie sich berufen könnten, nicht mit eingereist. Zum Beispiel:
  • das Recht auf Freiheit, wenn sie in einem geschlossenen Lager festgehalten werden,
  • das Recht auf ein faires Verfahren, wenn ihr Asylantrag in einem Schnellverfahren abgehandelt wird,
  • das Recht auf Würde und Unversehrtheit, wenn sie in einen angeblich sicheren Drittstaat abgeschoben werden, in dem noch nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention gilt.
Weitere Verschärfungen sind zu befürchten. In einem Bericht über GEAS wies die Tagesschau am 12. Juni auf angedachte „Return Hubs“ hin – Abschiebezentren ausserhalb Europas in Ländern „wie Uganda, Ruanda, Libyen, Mauretanien oder Äthiopien“.

Schon die bisherige Abschiebepraxis, mit der – oft durch polizeiliche Massnahmen im Morgengrauen – auch Familien getrennt und Kranke in Länder deportiert werden, in denen sie keine Behandlung bekommen, ist mit menschenrechtlichen Standards unvereinbar. Dies geschieht vor aller Augen, und nicht selten droht den Abgeschobenen der Tod: „Hier und heute gibt es offensichtlich wieder lebenswertes und nicht lebenswertes Leben – nichts gelernt aus der Geschichte?“ (Rabe Ralf, Juni 2021, S. 18

Ermutigungen: Es geht auch anders

Dass es auch anders geht, zeigt Spanien. Dort konnten MigrantInnen, die Ende 2025 seit mindestens fünf Monaten ohne Papiere im Land waren und keine Vorstrafen hatten, von Mitte April bis Ende Juni dieses Jahres einen Antrag auf Legalisierung stellen. Mehr als eine Million Menschen haben diese Chance auf einen sicheren Aufenthaltsstatus genutzt.

Spanien hat bereits mehrfach solche Legalisierungen durchgeführt. Davon zu erfahren, hilft gegen die Verzweiflung angesichts des unmenschlichen europäischen Migrationsregimes. Darum endet dieser Beitrag mit dem Hinweis auf weitere ermutigende Beispiele, auch wenn jedes von ihnen gleichzeitig einen bitteren Beigeschmack hat, denn sie sind Reaktionen auf unaushaltbare Zustände, die immerhin abgemildert, aber allein damit nicht abgeschafft werden können.

Schon mehrfach habe ich im Raben Ralf über Riace berichtet (zuletzt August 2024). Das Bergdorf im süditalienischen Kalabrien hat seit 1998 Geflüchtete aufgenommen. Es setzte damit ein Zeichen der Humanität und half gleichzeitig sich selbst, denn mit den Zugereisten kam wieder Leben ins Dorf. Bürgermeister Domenico „Mimmo“ Lucano – der mittlerweile im EU-Parlament sitzt –  und seine MitstreiterInnen waren immer wieder Bedrohungen und staatlicher Repression ausgesetzt. Aktuell wehrt sich Lucano gerichtlich gegen die Aberkennung seines Bürgermeisteramtes.

Zivile Seenotrettungsorganisationen haben auf dem Mittelmeer ein Solidaritätsnetzwerk aufgebaut, das Menschen auf der Flucht unterstützt. Ihm gehören Schiffe und Aufklärungsflugzeuge sowie das selbstorganisierte Call-Center „Alarm Phone“ an, das seit 2014 rund um die Uhr Anrufe entgegennimmt von Menschen auf der Flucht und deren Angehörigen (Rabe Ralf Dezember 2024, S.22). Das Netzwerk dokumentiert seine Rettungseinsätze.

Eine niedrigschwellige Möglichkeit praktischer Solidarität ist der Einkauf mit Gutscheinkarten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen Geflüchtete geringere Sozialleistungen als Einheimische, und diese werden ihnen meist nicht in Geld ausgezahlt, sondern sie bekommen Bezahlkarten, die nicht in allen Geschäften und nicht für alle Waren verwendet werden können. Sie können jedoch Gutscheinkarten in grossen Super- und Drogeriemärkten erwerben, die ihnen solidarische UnterstützerInnen dann abkaufen.

In Berlin soll die Bezahlkarte noch in diesem Jahr eingeführt werden, in Brandenburg gibt es sie bereits. Auf der Website nein-zur-bezahlkarte.de gibt es nähere Informationen und eine Liste der Orte, an denen Geflüchtete ihre Gutscheine gegen Geld eintauschen können und wo solidarisch Einkaufende diese Gutscheine erwerben können – auch in Berlin. UnterstützerInnen sind gerne gesehen.
Der Beitrag erschien im August 2026 in der Berliner Umweltzeitung Der Rabe Ralf, Seite 19.

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