Trotz Genehmigungen und Hausverfügungen verweigert die Anstalt die Annahme Schikane gegen Daniela Klette: JVA Vechta blockiert Blumen und Obst
Politik
Wie ich erst heute erfahren habe, verweigerte die JVA Vechta für Frauen am 7. Juli 2026 erneut die Annahme bzw. die Weiterleitung von Schnittblumen durch ein Fachgeschäft in Vechta für Frau Daniela Klette, die seit über 2 Jahren in der JVA einsitzt.

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Stadtzentrum von Vechta. Foto: Paweł Dembicki (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)
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Ich frage mich nun: Was ist mit dem Blumenstrauss passiert? Hat sich die Anstaltsleiterin der JVA den Blumenstrauss rechtswidrig auf ihren Schreibtisch auf meine Kosten gestellt? Ich werde umgehend ein Schreiben aufsetzen, indem ich die JVA auffordere, mir die 40 Euro umgehend zu erstatten.
Die JVA ignoriert einerseits ihre eigene Stellungnahme „Danach bestehen gegen die Genehmigung der Aushändigung von Schnittblumen grundsätzlich keinerlei Bedenken“, anderseits die Genehmigung durch die Genehmigung des Vorsitzenden Richter am Landgericht Verden Herr Engelke „Auch von hier aus werden keinerlei Bedenken erhoben, sodass die eventuell erforderliche richterliche Genehmigung hiermit als erteilt gilt bzw. erteilt wird“, so in einem Brief vom 11. Juni 2026 an die Verfasserin dieser Pressemitteilung. Die Stellungnahme der JVA ist an das Landgericht Verden geschickt worden. Die JVA sagt jetzt, dass sie zusätzlich noch eine weitere Genehmigung vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt braucht. Dieses Gericht ist jetzt auch neben dem Landgericht Verden seit Ende März 2026 zuständig für den zweiten Prozess, der irgendwann mal in Frankfurt beginnen soll. Die Anklageschrift u.a. wegen zwei Aktionen der Roten Armee Fraktion i(RAF) ist noch nicht zugelassen worden. Bis Ende Juni 2026 reichte es der JVA aus, nur die Genehmigung vom Landgericht Verden zu haben. Das Landgericht ist zuständig, weil der erste Prozess juristisch noch nicht beendet ist.
Genauso lehnt die JVA es ab, dass die Besucher*innen für Daniela Klette kein Obst und Gemüse ihr übergeben dürfen (zuletzt wieder Anfang Juli), obwohl es da heisst: “Gemäss der Hausverfügung Nr. IV / 07a v. 27.08.2025 ist es zulässig, Gefangenen bis zu 2 kg Obst / Gemüse zum Besuch mitzubringen. Zugelassen seien ausschliesslich Äpfel, Bananen, Birnen und Kiwi sowie Auberginen, Zucchini, Tomaten, Schlangengurken, Zwiebeln, Kartoffeln, Knoblauch, Möhren und Kohlrabi. Obst und Gemüse können ausschliesslich über die Besucherin oder den Besucher eingebracht werden.“
Im Juni konnte ein Bekannter Daniela Klette bei einem Besuch noch Obst und Gemüse übergeben. Bei dem nächsten Besuch Anfang Juli wurde das Obst und Gemüse nicht mehr angenommen. Auch hier möchte nun die JVA eine weitere Genehmigung vom OLG Frankfurt haben.
Seit über 2 Jahren gab und gibt es immer wieder neue willkürliche Schikanen gegen Daniela Klette. Ich erinnere nur an zwei Fälle:
Daniela Klette hatte nach ihrer Verhaftung Ende Februar 2025 die ersten sieben Wochen lang Einzelisolationshaft (24 Stunden-Videoüberwachung, Einzelhofgang, keinen Kontakt mit anderen Frauen, eine angebrachte Metallblende vor dem Zellenfenster) bis Mitte April 2024 gehabt. Erst durch öffentliche Aktionen wie eine erste Kundgebung vor der JVA im März 2024 wurden diese Massnahmen beendet. Seit dieser Zeit hat Daniela Klette „normale“ Haftbedingungen.
Als Ende März 2025 der Prozess am Landgericht gegen Daniela Klette wegen angeblicher Beteiligung an diversen Überfällen auf Geldtransporter bzw. Supermarktkassenbüros begann, musste sie drei Monate lang zusätzlich eine 12 kg schwere Bleiweste auf den Fahrten von der JVA zum Gerichtsort und zurück tragen. Dies war eine eigenmächtige Massnahme der Anstaltsleiterin Dr. Tebben der JVA. Die Fixierung der Hände und Füsse war eine Anordnung der Bundesanwaltschaft. Auf den Fahrten verrutschte öfters die Bleiweste, sie hatte durch die Fixierung der Hände keine Möglichkeit gehabt, sie wieder in eine andere Position zu bringen.
Bedingt durch diese Bleiweste hatte Daniela Klette Nackenschmerzen und Kopfschmerzen. Erst nachdem (fast) alle Prozessbeteiligten sich selbst durch ein kurzzeitiges Anziehen der Bleiweste überzeugt hatten, wie unerträglich diese Bleiweste für den Oberkörper ist, wurde diese Massnahme aufgehoben. Nur die Staatsanwältin Frau Annette Marquardt fand die Bleiweste nicht schlimm.
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