Landgericht Potsdam startet Prozess gegen Letzte Generation Kriminelles Vereinigungsverfahren eröffnet
Politik
Als erstes Gericht in Deutschland hat das Landgericht Potsdam das Hauptverfahren gegen fünf Klimaaktivist:innen der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) eröffnet.

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Blockade der Letzten Generation auf der A100 an der Beusselstrasse, 31. Januar 2021. Foto: zVg
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Mirjam Herrmann, eine der Beschuldigten, erklärt: „Nach fast drei Jahren zermürbender Ungewissheit war mein erstes Gefühl Erleichterung, dass sich etwas bewegt. Aber ich mache mir keine Illusionen: Dieses Verfahren wird brutal. Wir fünf sitzen dort stellvertretend für alle, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen.“
Nach Paragraf 129 I StGB “wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt [oder sie unterstützt (Satz 2)], deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist [...]”. Der Paragraf wird daher als Gummiparagraf und Schnüffelparagraf bezeichnet, weil er z. B. im Kontext politischer Bewegungen prinzipiell zur Verfolgung und Überwachung jeder Person ermächtigt, die auch nur einen Euro gespendet, einen Kaffee bei einem Protest vorbeigebracht oder einen positiven Kommentar auf X hinterlassen hat. Seit im Dezember 2022 bei Razzien bei der Letzten Generation erstmals der Vorwurf der „kriminellen Vereinigung“ öffentlich wurde, sind sowohl die Aktivist:innen selbst als auch ihr Umfeld ins Visier der Behörden geraten. Es folgten weitere Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen einzelner Personen sowie des Pressetelefons, die Beschlagnahmung von Spendengeldern und zeitweise die Abschaltung der Website. Diese massiven staatlichen Eingriffe blieben nicht ohne Gegenwehr: Über 2000 Menschen erstatteten aus Solidarität Selbstanzeige wegen kleiner Unterstützungsleistungen, während Öffentlichkeit, Strafrechtswissenschaft sowie UN-Sonderberichterstatter:innen scharfe Kritik an der Anwendung von §129 übten [1]. Gegen das heimliche Abhören des Pressetelefons führen Journalist:innen gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde [2].
Der Einsatz des Paragrafen 129 gegen Protestbewegungen ist keine Neuheit: Er wurde schon immer genutzt, um politische Gegner:innen einzuschüchtern und zu unterdrücken und ist historisch auch in diesem Kontext entstanden [3]. Dass der §129 heute zunehmend gegen zivilgesellschaftliche Bewegungen angewendet wird, ist daher kein neutraler juristischer Vorgang. Vielmehr lässt sich darin der Versuch erkennen, einen autoritären staatlichen Umgang mit politischem Protest zu normalisieren und legitime politische Betätigung einzuschränken.
Inzwischen gibt es, nach massivem Druck von Politiker:innen [4], in drei unterschiedlichen Verfahren in Flensburg, München und Neuruppin Anklagen gegen insgesamt elf Klimaaktivist:innen der ehemaligen Letzten Generation. Das Landgericht Potsdam ist nun das erste Gericht, das die Anklage aus Neuruppin tatsächlich zur Verhandlung zulässt.
Diese Eröffnung des Hauptverfahrens macht sichtbar, wie strafrechtliche Verfolgung zunehmend zum Mittel im Umgang mit unliebsamem politischem Protest wird. Es gibt keine klare Linie, die vor oder hinter der Letzten Generation verläuft. Wen Politik und Justiz als Nächstes ins Visier nehmen, lässt sich nicht vorhersagen. Wo der Staat beginnt, politische Bewegungen als kriminell zu verfolgen, öffnet er Räume, die autoritäre Kräfte nur zu gern nutzen.
Demokratien sterben nicht über Nacht, sondern werden durch solche Entscheidungen Schritt für Schritt ausgehöhlt. Wichtig ist in einer Demokratie nicht, wie mit Zustimmung, sondern wie mit Protest umgegangen wird. Der Umgang mit §129 und der Letzten Generation ist deshalb mehr als ein einzelnes Strafverfahren: Er ist ein Gradmesser dafür, wie weit unsere demokratischen Rechte bereits jetzt begrenzt werden. Wie mit diesem Verfahren umgegangen wird, entscheidet mit darüber, wie frei zivilgesellschaftliches Engagement in Zukunft noch sein kann.
Fussnoten:
[1] Menschen gegen Öl - was bisher geschah
[2] Pressefreiheit missachtet: Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören des Pressetelefons der ‚Letzten Generation'
[3] Die Eskalationsdynamik des § 129 StGB - Ein Kommentar zu den Ermittlungen gegen die Letzte Generation von Peer Stolle
[4] CSU Dobrindt: Die letzte Generation ist eindeutig eine kriminelle Vereinigung.
[1] Menschen gegen Öl - was bisher geschah
[2] Pressefreiheit missachtet: Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören des Pressetelefons der ‚Letzten Generation'
[3] Die Eskalationsdynamik des § 129 StGB - Ein Kommentar zu den Ermittlungen gegen die Letzte Generation von Peer Stolle
[4] CSU Dobrindt: Die letzte Generation ist eindeutig eine kriminelle Vereinigung.


