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Polizei räumt die «Lüni Bleibt» Waldbesetzung: Unverhältnismässige Einsatz

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Unverhältnismässige Räumung des friedlichen Protests im Lüner Holz gegen die umweltzerstörende Autobahn Polizei räumt die «Lüni Bleibt» Waldbesetzung

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Politik

Seit den frühen Morgenstunden findet eine Räumung der Protest-Baumhäuser im Lüner Holz statt. Dutzende Polizistinnen und Polizisten wurden für diesen Einsatz zusammengerufen.

Unverhältnismäßige Räumung des friedlichen Protests im Lüner Holz gegen die umweltzerstörende Autobahn am 12. Januar 2026.
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Unverhältnismäßige Räumung des friedlichen Protests im Lüner Holz gegen die umweltzerstörende Autobahn am 12. Januar 2026.

Datum 12. Januar 2026
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Zuvor hatte die Stadt Lüneburg eine Duldung der Versammlung im Wald ausgesprochen. Die Räumung findet illegalerweise ohne Nennung der Rechtsgrundlage statt.

"Über 100 Kilometer Betonwüste, sehr viel zusätzlicher Autoverkehr, Zerstörung des Lebensraums vieler bedrohter Arten: das ist das geplante Autobahnneubauprojekt A39. Dagegen gibt es seit Jahrzehnten Protest - seit Dezember auch in Form einer dauerhaften Baumhaussiedlung im Lüner Holz. Die Umweltschützer*innen harren Frost, Wind und Schnee aus, um Widerstand gegen die geplante Zerstörung zu leisten." so Theresa Korn vom KlimaKollektiv.

Der Polizeieinsatz wird als nicht verhältnismässig kritisiert. Bei Minusgraden wurden Dutzende Polizeikräfte im Lüner Holz zusammengeholt, um gegen eine eigentlich geduldete Versammlung vorzugehen. Hinzu kommende Unterstützer*innen des Protests werden rechtswidriger Weise abgewiesen, sich der Versammlung zu nähern oder anzuschliessen. Eine Rechtsgrundlage für die Massnahmen bei den Baumhäusern oder gegen die Unterstützer*innen wird auch auf Nachfrage nicht vorgelegt oder vorgetragen.
Zur rechtlichen Einordnung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Az. 3 M 103/25) vom 16.09.2025 zu einer vergleichbaren Protestaktion relevant:

Ein Eingreifen der Polizei ist nur dann begründbar, wenn ein Schaden für Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden oder Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht. "Denn allein ein Aufbau in einem Baum, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, begründet eine solche Gefahr nicht. [...] Allein die abstrakte Gefahr, dass ein Mensch bei dem Erklettern eines Baumes von diesem stürzen könnte, rechtfertigt nicht die Annahme, es handele sich um eine Tätigkeit, von der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausginge."

Eine gerichtliche Klärung im Nachgang könnte also leicht zu dem Schluss kommen, dass der heutige Einsatz rechtswidrig ist - nur sind dann bereits die Massnahmen gegen die Protestierenden und ihre Infrastruktur erfolgt und nicht mehr wiedergutzumachen.

Es ist unklar, wer den Einsatz angeordnet hat und wieso erneut städtische Unternehmen bei der Räumung unterstützen.

Das KlimaKollektiv Lüneburg hebt hervor, dass es in Zeiten globaler Krisen von Klimakatastrophe bis Pflegenotstand nicht sein kann, dass die staatlichen Prioritäten weiter so gelegt werden, dass Dutzende Polizisten gegen friedlichen Protest vorgehen, während die Personen, die Natur und Menschen ausbeuten, meist ungestraft davonkommen.

Die Polizei ist mit ca. 20-30 Beamt*innen angerückt. Sie will heute die gesamte Waldbesetzung, die seit einem Monat gegen die A39 im Lüner Holz besteht, räumen. Sie ist mit voller Ausrüstung im Waöd: Seilwinde. brechstangen, schweres Räumfahrzeug. Sie zerstört mit ihren Geräten den Wald. Unsere Waldbesetzung schüzt diesen! Es gibt deutlschlandweit zahlreiche Versammlungen dieser Art auch Rechtsprechung wonach diese Protestform zulässig ist.
Aus einer Entscheidung vom OVG Sachsen-Anhalt zu einer vergkleichbarer Protestaktion (Az. 3 M 103/25):

"dass ein Schaden für Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden oder Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Denn allein ein Aufbau in einem Baum, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, begründet eine solche Gefahr nicht. Vielmehr liegen die tatsächlichen Gegebenheiten im Ungewissen, so dass ein Schaden für das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zwar möglich erscheint, die Tatsachengrundlage der Gefahrenprognose jedoch - jedenfalls noch - mit Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere ist nicht erkennbar und auch nicht durch die Antragsgegnerin glaubhaft gemacht, dass etwaige Aufbauten herunterfallen oder abbrechen könnten und Versammlungsteilnehmer oder sonstige Personen dadurch Schaden nehmen. Dafür ist nichts ersichtlich. Allein der Umstand, dass es sich um einen Aufbau in einem Baum handelt, führt nicht ohne weiteres dazu, dass dieser abbrechen oder herunterfallen könnte. [...]"

Der jüngste Schneesturm hat erst recht gezeigt, dass die Besetzung sicher aufgebaut ist. Es gab keine Schäden zu vermelden.
Die Lünebuer Polizei scherrt sich offensichtlich darum, legt die Prognose einseitig gegen die Aktivist*innen aus. Über das Versammlungsgesetz auch, denn sie erlaubt spontaner Protest von unterstützer*innen in Sichtweite nicht. Obwohl dieser Protest nach Rechtsprechnung der Bundesverfassungsgericht ebenfalls zulässig wäre. Stadt und Polizei könnten anders mit der Protestaktion umgehen. Aber sich für die Beschneidung von Grundrechten entschieden. Das ist keine rein rehctliche Entscheidung, sondern auch eine politische.

Die Schule fällt wegen der Wetterlage aus. Die Polizein sagt gerne, sie handele zur Abwehr von gefahren. Hier schafft sich mit einer Räumung unter den aktuellen Wetterbedingungen sicherlich Gefahren! Und Gefahren für das Klima sowieso, denn die Räumung ist im Sinne der Autobahn GmbH, die die Autobahn bauen will. Wir hoffen das die Polizei, anders beim Einsatz am 21.12.2025, keine falschen Tatsachen verbeiten wird. (Das Klimakollektiv hatte unseres Wissens eine Richtigstellung an die Polizei und Presse geschickt). Wir sind aber skeptisch, denn jetzt schon handelt sie mit vorgeschobenen "Gefahren".

pm