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Nette Nazis: Die letzte Ruhe der Blockpartei CDU

Die letzte Ruhe der Blockpartei CDU Nette Nazis

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Politik

Gestern noch auf stolzen Rossen, Heute durch die Brust geschossen, Morgen in das kühle Grab: Ach, wie bald schwindet Schönheit und Gestalt!

CDU-Wahlkundgebung in Dessau, 1990.
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CDU-Wahlkundgebung in Dessau, 1990. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0925-024 (CC BY-SA 3.0 cropped)

Datum 23. September 2026
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Das gab, Böses vorausahnend, Wilhelm Hauff vor rund 200 Jahren der CDU in Mecklenburg-Vorpommern mit auf den Weg. Die leidgeprüften Menschen aus der Blockpartei CDU gingen 1990 in der gesamt-deutschen CDU auf und unter und fanden erst jetzt ihre letzte Ruhe.

Bezüglich der Vergangenheiten haben wir ja das Gesamtdeutsche immer weit von uns geschoben: Auschwitz als Thema war nicht unser Ding. Die Linke freilich entkommt der Vergangenheit nicht. Selten gab es nach einer Wahl bei einer Partei so viele öffentlich-rechtliche Rückfragen nach Vergangenheit und Zukunft: Die Linke als Partei mit antisemitischen Impetus, die Linke als Stalinisten und Mauerbauer, die Linke als Quasi Staatsfeind, die den Menschen ihr Häusle wegnehmen wird. Herkunft, Programm, Zukunftspläne oder gar gegenwärtige Politik der anderen, also staatstragenden Akteure spielten hingegen in Befragungen und Betrachtungen von Marietta Slomka und Kollegen keine Rolle.

Besonders schmerzlich fiel das bei den Interviews mit den „gesichert Rechtsradikalen“ auf. Es waren allesamt nette Nazis. Nicht eine Frage, was die denn morgen z.B. mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit Slomka & Co. und dem Staat samt seiner Geheimnisse anfangen könnten. Weil man's weiss?

Im Gegensatz zur Linken, die in MV schwer aufs Ross kam und mit Verlusten, sieht nun ganz Rechtsaussen als Stärkste der Parteien eine gesicherte Zukunft samt Fettleber vor sich. Hier bitte für Frau Slomka und die journalistische Nachhut die nackte Wahrheit – der Artikel 14/3 des Grundgesetzes: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmass der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Von wegen „Du sollst nicht stehlen“ oder gar „Eigentum verpflichtet“: Hierzulande zu nix.

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