Für hart arbeitende Menschen, die sich an die Regeln halten Leistung muss sein

Politik

Die SPD und ihre Anhänger sehen in Martin Schulz den grossen Hoffnungsträger. Doch die Änderungen der Agenda 2010, die der Kanzlerkandidat fordert, dienen lediglich der Bewahrung des Leistungsprinzips.

Martin Schulz am 1. März 2017 in Vilshofen, Bayern.
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Martin Schulz am 1. März 2017 in Vilshofen, Bayern. Foto: Alexander Schwarzl - SPÖ Presse und Kommunikation (CC BY-SA 2.0 unported - cropped)

22. März 2017
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Martin Schulz muss zurzeit nicht viel tun, um die Menschen zu begeistern. Seit der von seinem chancenlosen Vorgänger Sigmar Gabriel schlau inszenierten Nominierung als Kanzlerkandidat und Parteivorsitzender steigen die Umfragewerte der SPD in immer neue Höhen. Zudem drängen so viele Menschen in die SPD, dass in einigen Regionen die Parteibücher knapp werden. Schulz hat als bisheriger EU-Politiker den grossen Vorteil, nicht mit der Bundespolitik und der Grossen Koalition in Verbindung gebracht zu werden. Daneben ist es vor allem seine ausgiebig inszenierte Liebe für die »kleinen Leute«, die ihm die Herzen zufliegen lässt.

Auf der SPD-Arbeitnehmerkonferenz am 20. Februar in Bielefeld war die Rednertribüne mit typischen Insignien der Arbeitswelt geschmückt: mit einer Schubkarre, einem Schreibtisch und einem Kleiderständer mit einer Feuerwehruniform. Vor dieser Kulisse gab Schulz erste Grundzüge seines Wahlprogramms zu erkennen. Vor allem der Agenda 2010 wolle er einige Härten nehmen, sagte er und erhielt dafür grossen Applaus.

Diese Härten bestehen seit langer Zeit. Die Agenda 2010 war in den Jahren 2003 bis 2005 von der rot-grünen Koalition unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) durchgesetzt worden. Sie war der bislang schwerste Eingriff in den Sozialstaat der Bundesrepublik und brachte für viele Menschen erhebliche Belastungen mit sich. Unter anderem wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf ein Jahr beschränkt, nur Arbeitslose über 50 Jahren können es länger – höchstens zwei Jahre – beziehen.

Wer nach Ablauf dieser Frist immer noch arbeitslos ist, dessen Unterstützung liegt seit der Einführung von Hartz IV auf Sozialhilfeniveau. Das hat zur Folge, dass heutzutage 59 Prozent aller Erwerbslosen unter der Armutsgrenze leben. Ausserdem verlieren sie jeglichen berufsbiographischen Schutz. Vom ersten Tag des Bezugs des Arbeitslosengelds II an gilt jede Arbeit als zumutbar und muss unter Androhung drakonischer Sanktionen angenommen werden. Zudem brachte die Agenda 2010 eine erhebliche Verschlechterung des Arbeitsrechts und die Absenkung der gesetzlichen Rente auf ein Niveau mit sich, das selbst den Lebensstandard von jahrzehntelang Beschäftigten nicht mehr garantiert.

Nachdem die Agenda 2010 trotz monatelanger Massendemonstrationen durchgesetzt worden war, trat für die SPD ein stetiger Verlust an Wählerstimmen ein, der von kurzen Unterbrechungen abgesehen bis zur Nominierung von Martin Schulz anhielt. Mit seinem Bekenntnis, die SPD habe im Zuge ihrer Agenda-Politik Fehler gemacht, erreicht der Kanzlerkandidat offenbar die Herzen der Wähler. »Wichtig ist: Wenn Fehler gemacht werden, dann müssen sie korrigiert werden« – solche Sätze lässt er zu jeder Gelegenheit vernehmen und nennt gern auch das Beispiel vom 50jährigen, der sein ganzes Leben lang gearbeitet habe und nach dem Verlust seiner Stelle nur 15 Monate Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalte.

Ein Woche nach der Bielefelder Veranstaltung präsentierte Schulz den Vorschlag, deutlich länger ALG I zu zahlen. Voraussetzung soll sein, dass sich die Arbeitslosen weiterbilden lassen. Für Qualifikationsmassnahmen soll eine gesonderte Lohnersatzleistung, Arbeitstitel »Arbeitslosengeld Q«, in gleicher Höhe wie das ALG I eingeführt werden. Der Bezug von ALG I soll unterdessen anrechnungsfrei ruhen und nach der Qualifizierungsmassnahme fortgesetzt werden. Zum Vergleich: Nach bestehender Regelung wird die Zeit einer Qualifizierung zur Hälfte auf die Bezugsdauer von ALG I angerechnet. Nimmt man beide Leistungen, also ALG I und »Arbeitslosengeld Q« zusammen, können Betroffene nach den Plänen des Kanzlerkandidaten im günstigsten Fall auf eine Bezugsdauer von insgesamt vier Jahren kommen.

Diese Änderung will Schulz mit der Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Weiterbildung verbinden. Es soll zudem leichter werden, Ansprüche auf ALG I zu erwerben. Wer arbeitslos wird, müsste demnach in den vorangegangenen drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens acht Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Bisher war eine zwölfmonatige Arbeitsdauer innerhalb von zwei Jahren nötig. Für den Fall, dass Arbeitslose am Ende dennoch unter Hartz IV fallen, soll das Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr auf 300 Euro steigen. Ein 50jähriger dürfte also 15.000 statt bisher 7.500 Euro behalten. Weiter fordert Schulz, dass befristete Arbeitsverträge künftig nur noch aus sachlichen Gründen vergeben werden dürfen, beispielsweise im Fall von Schwangerschaftsvertretungen. Daneben strebt er eine »Solidarrente« an, die ältere Menschen vor der staatlichen Grundsicherung bewahren soll, die sich auf Hartz-IV-Niveau bewegt.

Mit seinen Forderungen kommt Schulz gut bei den Bürgern an. Viele Frustrierte, die der SPD jahrelang nichts mehr abgewinnen konnten, projizieren ihre Wunschvorstellungen auf ihn und erhoffen sich eine Abkehr von der Agenda-Politik. Dabei hat Schulz seinerzeit selbst die Durchsetzung der Agenda 2010 unterstützt und ist Mitglied im konservativen SPD-Zirkel Seeheimer Kreis, der das Reformvorhaben bei seiner Einführung als »Programm zur Erneuerung des Landes« bezeichnete. Bei genauerer Betrachtung sind die neuerlichen Forderungen des Kanzlerkandidaten gar nicht so weit von der alten Agenda-Politik entfernt. Sein Tenor lautet: Die Hartz-Reformen waren im Grunde richtig, sie enthalten nur einige Fehler, die man beheben muss. Schulz betont den letzten Teil dieser Aussage besonders laut und weckt so den Anschein, entschieden gegen die Agenda 2010 zu Felde zu ziehen. Allerdings will er gar nichts Wesentliches an ihr ändern.

Schulz kritisiert lediglich jene Elemente, die nicht dem Leistungsprinzip entsprechen. Seine Sorge gilt all jenen Menschen, die jahrzehntelang fleissig waren und brav alle Anforderungen der Arbeitsgesellschaft erfüllt haben, aber gegen Ende ihres Erwerbslebens in das Hartz-IV-System geraten. Dass die Betreffenden am Ende nicht ein klein wenig besser dastehen als diejenigen, die der sozialdemokratischen Arbeitsideologie zufolge noch nichts geleistet haben oder lange arbeitslos waren – das ist es, was für Schulz nicht sein darf. Deswegen will er sich offensichtlich auch nur um die ersteren kümmern, darüber hinaus jedoch nichts Grundsätzliches ändern.

Nicht umsonst betont Schulz immer wieder, er wolle Politik machen für die »hart arbeitenden Menschen, die sich an die Regeln halten«. Damit sind verängstigte Personen aus der Mittelschicht mitsamt ihrer Furcht vor sozialem Abstieg und Altersarmut gemeint. Menschen, deren Leistungsbereitschaft verloren gehen könnte, wenn ihnen bewusst würde, dass ihre Anstrengungen womöglich umsonst waren. Sie sollen ein wenig länger vor dem Verlust ihres hart erarbeiteten Besitzes geschützt werden oder zumindest etwas mehr davon behalten dürfen. Für den Kandidaten liegt der eigentliche Skandal nicht in der schlechten Behandlung der wirtschaftlich Abgehängten. Schlimm ist für ihn vielmehr, dass fleissige Menschen zu schnell mit diesen auf eine Stufe gestellt werden.

Für Arbeitslose, die die nötige Leistungsbiographie nicht vorweisen können, könnte es indes sogar noch schlimmer kommen. In der Sozialpolitik gilt nämlich seit langem der Grundsatz der Kostenneutralität. Die Kosten für die bisher anvisierten Änderungen werden auf etwa eine Milliarde Euro veranschlagt. Wenn diese andernorts eingespart werden, könnte sich die Lage vieler Langzeitarbeitsloser noch schlechter darstellen als zurzeit. Die von Schulz ebenfalls in Aussicht gestellte »Solidarrente«, die die Abhängigkeit von der Grundsicherung vermeiden soll, stand übrigens schon in den Koalitionsverträgen der vergangenen beiden Regierungen mit SPD-Beteiligung. Viel ist aus dem Vorhaben bisher nicht geworden. Falls diese Rente eingeführt wird, dürfte sie mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden sein, bei der ebenso wie bei Hartz IV das angesparte Vermögen angerechnet wird. Auch hier ist also wenig zu erwarten.

Die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I, das höhere Schonvermögen, die gewünschte Stabilisierung des Rentenniveaus und das Ende der Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund zielen allesamt ausschliesslich auf leistungsbereite und -fähige Menschen ab. Für andere hat Schulz offenbar nicht viel übrig. Dass er dennoch genügend Projektionsfläche für die Hoffnungen aller wirtschaftlich Abgehängten bietet, ist seine eigentliche Leistung als Wahlkämpfer.

Peter Samol
streifzuege.org