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Justiz gegen Justizkritik: Presse- und Meinungsfreiheit gibt es bei Braunschweiger Gerichten nicht

Presse- und Meinungsfreiheit gibt es bei Braunschweiger Gerichten nicht Justiz gegen Justizkritik

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Politik

Der folgende Text beschreibt die inzwischen sechs Jahre anhaltenden Angriffe der Justizbehörden in Braunschweig gegen einen Journalisten.

Presseausweis von Jörg Bergstedt.
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Presseausweis von Jörg Bergstedt. Foto: zVg

Datum 31. August 2026
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KorrekturKorrektur
Dieser wurde zunächst für die Dokumentation eines rechtswidrigen Polizeieinsatzes kriminalisiert und steht jetzt für einen in der Folge entstandenen Film über Vorgehensweisen der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Braunschweig vor Gericht.

Neben der offensichtlichen Missachtung von Presse- und Meinungsfreiheit fällt als „Geschmäckle“ auf, dass genau diejenigen Teile der Justiz Anklage und Prozesse führen, die im Dokumentationsfilm „Unter Paragraphen II“kritisiert werden. Es sieht nach einer Racheaktion gegen einen unliebsamen Journalisten aus. Inzwischen hat der zuständige Richter am Landgericht in einem direkten Brief an den Journalisten angekündigt, diesen hinter Gitter bringen und den Film dauerhaft zensieren zu wollen.

Am 7.9. um 10.30 Uhr beginnt am Landgericht Braunschweig die Berufungsverhandlung gegen den Filmemacher und Journalisten, Buchautor und Aktivisten Jörg Bergstedt. Seine vermeintliche Straftat: Er produzierte einen Film über den Umgang einer Richterin mit Angeklagten. Denen wurden zunächst wesentliche prozessuale Rechte genommen und wurden schliesslich eingesperrt, als sie auf diesen bestanden.
Die Richterin verkündete gleich zu Beginn des Prozesses, dass für sie das Urteil feststehe und machte in der Verhandlung abfällige Bemerkungen über Klimaschützer*innen, zu denen auch die Angeklagten gehörten. All diese Vorgänge wurden im Film "Unter Paragraphen II" dokumentiert, zusammen mit einer bissigen Kritik an solchen Verhaltensweisen von Menschen, die bereits qua Amt über den von ihnen abgeurteilten Menschen stehen und statt der gesetzlichen Fürsorgepflicht rücksichtslos über diese herziehen.

Als Belege für die geschilderten Abläufe nutzte der Film zunächst die völlig legal aufgenommenen, weil mit der Pressestelle des Gerichts abgesprochenen Eingangssequenzen der Verhandlung. Für die Darstellung des weiteren Verlaufs nutzte er einen zugespielten Audiomitschnitt des gesamten Prozesses. Dessen Aufnahme war zwar verboten, aber nicht strafbar. Zudem steht bis heute nicht fest, wer diesen Mitschnitt gefertigt hat. Ihn für den Film zu verwerten, war und ist in keiner Weise illegal, denn strafbar ist nur der Mitschnitt des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes – was bei einer Gerichtsverhandlung per se nicht in Frage kommt.

Kampf gegen Presse- und Meinungsfreiheit: Justiz darf nicht kritisiert werden

Dennoch bekämpften die Braunschweiger Justiz und Polizei den Film auf jede erdenkliche Weise. So wurde die Erstaufführung von der Polizei unter Beobachtung und Anleitung von Führungspersonal der Gerichte und der Staatsanwaltschaft gewaltsam beendet sowie Veranstalter und Filmemacher verhaftet.

Weitere Vorführungen wurden durch Drohanrufe bei den Veranstalter*innen verhindert. Über einen privilegierten Zensurmechanismus, den Youtube der Polizei zur Verfügung stellte, konnte diese den Film dort einfach blockieren, ohne die dafür üblichen Klärungsmechanismen von Youtube beachten zu müssen. Klagen gegen diese Massnahmen vor dem Verwaltungsgericht sind bis heute anhängig und nicht einmal in erster Instanz entschieden.

Als der Film in einem Strafverfahren vor dem Braunschweiger Amtsgericht, welches sich auf die im Film dokumentierte Verhandlung bezog, als entlastendes Beweismittel beantragt wurde, drohte der Staatsanwalt sogar der Richterin mit einem Strafverfahren, wenn sie es wagen würde, den Film im Gerichtssaal vorzuführen. Auch in öffentlichen Äusserungen bezeichnete ein Staatsanwalt den Film als Straftat, ohne je zu erklären, was daran verboten sei. Tatsächlich kam es auch nie zu einer Anklage wegen des Filmes als solchem, aber dennoch zu einem Verfahren gegen den Filmemacher.

Die Akte zeigt, dass die Staatsanwaltschaft der Kriminalpolizei den Auftrag erteilte, mangels anderer Angriffsmöglichkeiten den Film in seinen Details auszuwerten und zu prüfen, ob es Ansatzpunkte für andere Arten von Anklagen gäbe.

Insbesondere notierte der damit beauftragte Beamte Formulierungen, die als Beleidigung oder üble Nachrede gewertet werden könnten. Minutiös notierte er alle kritischen Kommentierungen, darunter auch die verschiedenen Erklärungsmodelle für richterliche Verhaltensweisen, die in den Film eingebauten Kommentierungen zu finden waren.
Eine unter mehreren war ein Hinweis auf möglichen Kokainkonsum, der bei Personen, die einzeln im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen und zu den höheren Klassen in der Gesellschaft gehören, nicht unüblich ist. Bezogen auf den gesamten Film waren diese Kommentierungen eher eine Nebensache. Denn dort werden die dokumentierten Verhandlungen nur als Beispiel für politisch motivierte Justiz benutzt und die hierarchischen und übergriffigen Verhältnisse in Gerichtssälen im Allgemeinen kritisiert. Für die nun geführte Anklage musste die Passage zudem umgedeutet werden.

Abweichend von den tatsächlichen Aussagen und den in den FIlm hineingeschnittenen Grafiken behauptet die Anklage eine konkrete, beleidigende Äusserung der einzelnen Richterin, die den dokumentierten Prozess führte. Die stellte aber gar keinen Strafantrag, sondern ihr Dienstvorgesetzter, der Präsidenten des Landgerichts Braunschweig, setzte das Verfahren in Gang.

Er wollte die Kritik an seiner Behörde kriminalisieren – Meinungs- und Pressefreiheit zum Trotz. Genau an diesem Landgericht, also von einem weiteren Untergebenen der strafantragstellenden Person, soll nun der Filmemacher Jörg Bergstedt für seine Justizkritik bestraft werden. Und, daran hat der diesmal zuständige Richter keinen Zweifel gelassen: Mit Höchststrafe und ohne Bewährung, also einer tatsächlichen Zeit hinter Gittern. Dabei hat der Prozess formal noch gar nicht begonnen. Die Ankündigung der Haftstrafe schickte der Richter vorab an den angeklagten Journalisten.

Seltsame Verfahrensabläufe

Mit der Berufung am Landgericht, die am 7. September beginnen soll, ist das Verfahren bereits in der zweiten Instanz. Die erste fand am Amtsgericht Braunschweig statt. Der zuständige Richter Pinkwart war sowohl in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit als auch hinsichtlich gerichtlicher Attacken gegen den Justizkritiker Bergstedt kein Unbekannter. Als der im Jahr 2020 einen, inzwischen auch vom zuständigen Verwaltungsgericht als illegal bewerteten Polizeikessel um eine Versammlung in Wolfsburg im Kontext mit Protesten gegen den VW-Konzern filmte, wurde er nach diesem Dreh festgenommen und sowohl seine Kamera als auch die Datenträger beschlagnahmt.

Dabei hatte er sich schon zu Beginn gegenüber der Polizei mit Presseausweis zu erkennen gegeben, die ihn während der gesamten Polizeimassnahmen auch nicht an seiner Arbeit hinderten, sondern erst hinterher festnahmen. Auf die Beschwerde des Journalisten hin bescheinigten sowohl Amts- als auch Landgericht Braunschweig der Polizei, richtig gehandelt zu haben. Beide vertraten die Auffassung, dass Aufnahmen von Polizeihandlungen per se strafbar seien–so wie sie das jetzt bei den Aufnahmen der Gerichtshandlungen auch machen.

Erst als das Bundesverfassungsgericht der Braunschweiger Justiz und der Wolfsburger Polizei erklärte, dass in Deutschland Pressefreiheit grundrechtlich geschützt sei und daher nicht einfach Journalist*innen verhaftet und Daten beschlagnahmt werden dürften, bloss, weil die Berichterstattung den Behörden politisch nicht gefalle.

Trotz deutlicher Ansage von ganz oben verzögerte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Herausgabe der Materialien weiter, bis sie eines Tages kleinlaut einräumte, dass von Beginn an keine Straftat vorgelegen habe. Erst mit einiger Verzögerung konnte so der Dokumentationsfilm „Wolfsburger Seilschaften“ veröffentlicht werden.
Die Klatsche vor dem höchsten deutschen Gericht reichte nicht. Als die Braunschweiger Justiz durch den Film„Unter Paragraphen II“, erstellt vom gleichen Filmemacher, nun selbst in die Kritik geriet, reagierte sie noch schärfer und bastelte die Anklage.

Das Verfahren begann am Amtsgericht, und Richter war genau jener Julian Pinkwart, der schon die Verhaftung und Beschlagnahmen im Jahr 2020 befürwortet und dafür vom Verfassungsgericht zurechtgewiesen wurde. Im Prozess musste sich der Filmemacher dann als Angeklagter allein verteidigen. Drei Anträge auf Genehmigung einer Verteidigung wurden abgelehnt, der letzte der Anträge aber noch zusätzlich bis zum Prozessende verschleppt, wo er ohnehin keinen Sinn mehr ergeben hätte.

Dieses Prozessende war dann aber selbst der Höhepunkt der Rechtsbeugung. Mitten in der Beweiserhebung und ohne auch nur irgendeinen der Beweisanträge beschieden zu haben, brach er den Prozess ab und forderte den Staatsanwalt auf, das Plädoyer zu halten. Das begann dieser auch, doch durch den Angeklagten und das zahlreiche Publikum kam es zu lauten Protesten, dass eine solche Vorgehensweise illegal sei.

Daraufhin log der Richter, dass es gar nicht um das Plädoyer ginge, sondern um die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu den Anträgen des Angeklagten. Als wieder Ruhe einkehrte, hielt der Staatsanwalt aber doch direkt das Plädoyer, auf das die Urteilsverkündung folgte. Dieser rechtswidrige Ablauf ist sogar durch das offizielle Hauptverhandlungsprotokoll belegt. Zudem wurde erneut ein Tonmitschnitt gefertigt.

Als der Angeklagte aufgrund der absichtlichen Missachtung der Strafprozessordnung und des Belügens des Angeklagten eine Strafanzeige gegen Richter Pinkwart stellte, wurde diese von der Staatsanwaltschaft und nachfolgend auch der Generalstaatsanwaltschaft, beide in Braunschweig ansässig, zurückgewiesen mit der Begründung, dass dieses Vorgehen korrekt gewesen sei.

So blieb dem verfolgten Journalisten nur, in Berufung zu gehen, um in der nächsten Instanz auf die Einhaltung von Verfahrensregeln, die Beachtung seiner Angeklagten- und vor allem der allgemeinen Grundrechte zu hoffen. Doch nichts dieser Art erfüllte sich.

Erster Versuch am Landgericht: Ende mit Wutanfall und Drohungen durch den Richter

Am 8. Juni dieses Jahres startete dann die zweite Runde, sollte aber nicht über die einleitenden Schritte, die die Strafprozessordnung vorsah, hinwegkommen. Denn nach der Personalienfeststellung berichtete der vorsitzende Richter Schütz über den Stand des Verfahrens.

Allerdings verlas er nicht das erstinstanzliche Urteil, sondern verkündete seine Auffassung, dass der Angeklagte sich strafbar verhalten habe und er ihn verurteilen würde. Daher empfahl er diesem, seine Berufung zurückzuziehen. Diese Art der Vorverurteilung und Einschüchterung führte sofort zu Eskalation, schliesslich handelte es sich um einen der wesentlichen Kritikpunkte, die auch im Film „Unter Paragraphen II“dokumentiert und kritisch dargestellt wurden.

Als der Angeklagte die Rücknahme der Berufung verweigerte, fuhr der Richter nicht mit den in der Strafprozessordnung vorgesehenen Schritten wie der Einlassung des Angeklagten fort, sondern zeigte sofort die seiner Meinung nach relevante Passage im Film, um erneut hinzuzufügen, dass sie strafbar sei.
Auch diese Vorgehensweise stiess auf die Kritik des Angeklagten, und nachdem dieser beim Versuch, eigene Beweisanträge zu verlesen, mehrfach unterbrochen und mit weiteren Strafverfahren vom Richter bedroht wurde, beendete Richter Schütz schliesslich die Verhandlung mit einer klaren Ankündigung, einen neuen Verhandlungstermin festsetzen und in diesem den justizkritischen Filmemacher ins Gefängnis bringen zu wollen. Der – wiederum durch einen Mitschnitt belegte – Wortlaut der letzten Worte des Verfahrens am 8. Juni (Einwürfe des Angeklagten in Klammern):

„Welches Recht haben Sie eigentlich, fortlaufend Straftaten zu begehen?” (J.B.: Fortlaufend?) „Welches Recht haben Sie? Da möchte ich Ihnen nur sagen: Wie gehen wir denn hier mit anderen Personen um, die hier sitzen und sagen, ich begehe weiter eine Straftat? Wie gehen wir denn – wir wollen das mal bitte zu Ende denken? Und ich denke das jetzt mal zu Ende.” (Sie behaupten, sie wollen nicht einfach nur die ganze Zeit Stimmung erzeugen, das ist doch vollkommen offensichtlich). „Ja, ich setze gleich sowieso die Hauptverhandlung aus, weil wir klären werden, wer hinter diesem Youtube-Kanal steht.”

„Ja?” (ab jetzt sehr laut vorgetragen:) „Und dann sage ich Ihnen eins, damit Sie begreifen, worüber wir hier reden: Erstens, das ist eine strafbare Äusserung. Zweitens diese Straftat ist möglicherweise auf ihre Veranlassung”. (Das ist doch das Urteil, beim Urteil muss man aufstehen. Das ist doch einfach total absurd, was sie da machen). „Sie können sich gerne hinstellen. Diese Tatsachenbehauptung, die strafbar ist, ist veröffentlicht worden und wird weiter und fortlaufend veröffentlicht. Und dann stellt sich für mich die Frage, ob aufgrund Ihrer Persönlichkeit hier eine Geldstrafe erforderlich ist, auf Sie einzuwirken. Und die Frage der Bewährung ist dann zu entscheiden.”

„Und die setzt eine positive Sozialprognose voraus. Und wenn dieser Film beim nächsten Fortsetzungstermin weiter im Internet steht, können sie nicht unbedingt und selbstredend mit einer Bewährungsstrafe rechnen. So und jetzt beschlossen und verkündet, die Hauptverhandlung wird ausgesetzt, neuer Termin von Amts wegen.”

Noch am selben Tag formulierte der Richter die Drohung mit ähnlichen Formulierungen als Brief und schickte diesen persönlich an den Angeklagten, obwohl dieser in der Berufung sogar anwaltlich vertreten war. Noch deutlicher wird in dem Brief, welches Ziel das Gericht mit den Drohungen verfolgt, nämlich den Angeklagten zu bewegen, „auf eine Löschung jedenfalls der fraglichen Passage in dem Video auf der Plattform Youtube hinzuwirken“ denn diese sei „nach der Bewertung des Unterzeichners strafbaren“ Inhaltes.

Obwohl kaum vorstellbar ist, wie eine Befangenheit deutlicher ausgedrückt werden kann, wurde der entsprechende Antrag des Angeklagten abgelehnt. So ein Verhalten sei okay, befand ein Braunschweiger Kollege des Richters Schütz, also ebenfalls ein Untergebener des den Prozess mit seinem Strafantrag überhaupt erst initiierenden Landgerichtspräsidenten.

Besonders bemerkenswert war dabei der Umgang mit den sowohl im Brief („die strafbewehrte Veröffentlichung dieses Teils des Videos“) als auch in der Verhandlung („diese Tatsachenbehauptung, die strafbar ist, ist veröffentlicht worden und wird weiter und fortlaufend veröffentlicht“) eindeutig formulierten Vorverurteilungen. Die Formulierungen seien zwar eindeutig vorverurteilend, aber eben doch nicht, „deine Besorgnis der Befangenheit schon dann nicht mehr zu erwägen wäre, wenn man das Zitat sprachlich leicht korrigiert“ (Auszug aus der Ablehnung der Befangenheit).

Diese Logik, dass ein Richter nicht befangen ist, wenn er zwar befangen ist, aber der zur Entscheidung über die Befangenheit berufene Richter dessen Aussagen „korrigiert“, macht Befangenheitsanträge völlig sinnlos.

Aus dieser Gemengelage heraus wird nun das am 8. Juni abgebrochene und am Schluss mit der eindeutigen Drohung beendete Verfahren am 7. September neu gestartet. Wegen der langen Unterbrechung muss alles von vorne beginnen, d.h. der trotz klarer Vorverurteilung weiterhin amtierende Richter Schütz wird alle Verfahrensschritte erneut aufrufen müssen.

„Ich bin gespannt, ob sich mein Eindruck bestätigt, dass die Braunschweiger Justiz eher aus menschlich wirkenden Robotern besteht, die immer die gleiche Litanei der Einschüchterung herunterbeten und dabei ständig rechtliche Vorgaben missachten“, kommentierte der angeklagte Filmemacher die Situation. Ob am Ende wieder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Verhalten Braunschweiger Gerichte gegenüber dem kritischen Journalisten entscheiden muss?
  • Der kriminalisierte Film „Unter Paragraphen II“: https://youtu.be/tLwomQuIUyU
  • Infoseite zu den „Unter Paragraphen“-Filmen: https://unterparagraphen.siehe.website
  • Kontakt zum angeklagten Journalisten: Jörg Bergstedt, c/o Projektwerkstatt, 06401-903283, unterwegs 015511439808, joerg@projektwerkstatt.de
  • Prozessbeginn: Montag, 7. September 2026 um 10.30 Uhr (Saal siehe Aushang). Weitere Termine: 14. und 28.9., jeweils um 10.30 Uhr.

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