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Wenn der Staatsapparat nach rechts kippt

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Politik

Wir schreiben das Jahr 2005. Die Politikwissenschaftler Eckhard Jesse und Uwe Backes von der TU Chemnitz und dem Hannah-Arendt-Institut der Tu Dresden veröffentlichen ein Werk unter dem Titel „Vergleichende Extremismusforschung“.

Podiumsdiskusion der Bundeszentrale für politische Bildung Berlin über Erfahrungen in und mit der rechtsextremistischen Szene. Ganz rechts im Bild Dr. Uwe Backes. Dieser hat am Buch „Schatten der Vergangenheit“ mitgeschrieben, in dem auch Jesse seine tollten Thesen über Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgestellt hat.
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Podiumsdiskusion der Bundeszentrale für politische Bildung Berlin über Erfahrungen in und mit der rechtsextremistischen Szene. Ganz rechts im Bild Dr. Uwe Backes. Dieser hat am Buch „Schatten der Vergangenheit“ mitgeschrieben, in dem auch Jesse seine tollten Thesen über Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgestellt hat. Foto: Dietmar Borgwart (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

Datum 25. August 2017
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Dessen Kernthese liest sich so: „Die Extremismustheorie geht davon aus, dass die Rechts- und Linksextremisten einerseits weit voneinander entfernt, und andererseits dicht benachbart sind, wie die Enden eines Hufeisen.“ Die sogenannte Hufeisentheorie war geboren. Rechts und Links sind demnach nicht identisch, aber die gleichen Feinde einer nicht näher definierten bürgerlichen Mitte.

Zu diesem Zeitpunkt war es unlängst deutlich geworden, dass die beiden Politikwissenschaftler ihre wissenschaftlichen Positionen gegen politische getauscht hatten. Bereits im 1990 erschienenen Sammelband „Die Schatten der Vergangenheit – Impulse für die Historisierung des Nationalsozialismus“ zeigte sich Jesse als perfider Konstrukteur antisemitischer Stereotype, in dem er behauptete: „Jüdische Organisationen brauchen Antisemitismus in einer gewissen Grössenordnung, um für ihre Anliegen Gehör zu finden und ihre […] Interessen besser zur Geltung zu bringen.“ Backes seinerseits zeichnete sich durch die vehemente Fortsetzung der Forschungsschwerpunkte seines Institutes ein, die sich auf die „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ beschränkte.

2017, zwölf Jahre später: Eckehard Jesse betreute mittlerweile mehr als 8o Doktorant*innen und fünf Habilitand*innen, war Sachverständiger im ersten und zweiten NPD-Verbotsverfahren und hat zusammen mit Uwe Backes den Veldensteiner Kreis gegründet –ein Thinktank dem das Who-is-Who aus den Landesbehörden für Verfassungsschutz, der Birthler-Behörde und den Landeszentralen für politische Bildung angehören. Trotzdem ist es verdächtig ruhig um die beiden Wissenschaftler und ihre Extremismustheorie geworden, die einst den Versuch unternahmen, die radikale Linke mit den Nazis am rechten Rand gleichzuforschen.

Denn auch das war in den zwölf Jahren passiert: In Zwickau explodierte am 4. November 2011 ein Wohnhaus. Kurz darauf wird bekannt, dass unter dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ ein weitverzweigtes Netzwerk rechtsextremer Terroristen über ein Jahrzehnt ungestört agieren und teilweise gedeckt durch Verfassungsschutz und anderen Behörden mindestens zehn Morde begehen konnte.

Seit Oktober 2014 gelingt es dem ehemals strafflüchtigen Kleinkriminellen Lutz Bachmann mit rassistischen und volksverhetzenden Parolen Menschen bis weit in die sogenannte bürgerliche Mitte auf der Strasse zu mobilisieren. Gleichzeit etablierte sich mit der AfD eine Partei, die eben diese Inhalte in den parlamentarischen Diskurs trägt. Die Auswirkungen dieser Hetze zeigen sich in den Zahlen der zuständigen Behörden. Bereits im März 2015 bezifferte das Operative Abwehrzentrum des Staatsschutzes den Ermittlungsstand mit 279 Verfahren wegen rechtsextremistischer Gewalt- und Straftaten gegen insgesamt 631 Beschuldigte. Im Bereich der politisch links motivierten Straftaten bemisst sich die Anzahl der Verfahren auf 39 Fälle gegen 18 Beschuldigte. Ähnliche Deutlichkeit weist die Kriminalitätsstatistik des sächsischen Verfassungsschutzes auf. Für 2016 nennt sie 671 linksmotivierten gegenüber 2468 rechtsmotivierten Straftaten.

Eine pure quantitative Aufrechnung der Straftaten kann jedoch die Problematik nicht angemessen widerspiegeln, denn dieses liegt weniger in den Zahlen, denn in den staatlichen Strukturen. Der von Jesse, Backes und anderen vor über zwölf Jahren postulierte Umgang, einer „Gleichbehandlung von Rechts und Links“ wurde auf krude Art und Weise genau dort umgesetzt. Dies lässt sich vor allem an dem juristischen Umgang von Einzelfällen aufzeigen, in denen die politische Motivation zur Bemessung des Strafmasses in den Vordergrund gerückt wird, während die eigentliche Straftat in den Hintergrund tritt.

Der wohl bekannteste Fall bildete sich um den Prozess gegen Tim. Ihm wurde vorgeworfen, auf einer Gegendemonstration am 19. Februar 2011 mittels Megafon unter dem Aufruf: „Kommt alle nach vorn!“ einen schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. In dem mehrere Jahre andauernden Prozess wurde der nicht vorbestrafte Tim in erster Institution zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung bzw. einer Zahlung von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt, bevor er vor kurzem in dritter Institution freigesprochen wurde. Zur Begründung des ersten Urteils erklärte Hans-Joachim Hlavka, vorsitzender Richter des Amtsgerichts Dresden, dass es nötig sei, „ein Exempel zu statuieren.“ Eben jener Richter verurteilte später den, auf Grund von Drogen-, Eigentums- und Gewaltdelikten vorbestraften PEGIDA Organisator Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung lediglich zu einer Geldstrafe, obwohl das Strafgesetzbuch zum Tatbestand eine Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vorsieht.

Zur selben Zeit, in der das Verfahren gegen Tim lief, wurde am Freiberger Amtsgericht gegen zwei Neonazis aus Rechenberg-Bienenmühle prozessiert. Die beiden 24 und 40 Jährigen erhielten mit zwölf bzw. zehn Monaten Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von jeweils insgesamt 1000 Euro sogar ein niedrigeres Strafmass als Tim. Jedoch hatten die Männer sich für die Misshandlung eines körperlich behinderten Zehnjährigen zu verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gewalttäter das Kind über einen längeren Zeitraum mit Tritten und Schlägen malträtierten. Darüber hinaus zwangen sie den Jungen, seine eigene Schwester zu schlagen, wobei sie ihm zu verstehen gaben, dass „er vergast gehöre.“

Ähnliches wiederholte sich Anfang des Jahres vor dem Amtsgericht Bautzen. Dort musste sich ein 29 Jähriger wegen illegalen Waffenbesitz verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 1. zum 2. November 2016 mit einer Walter P22 auf einen, aus Syrien geflüchteten Menschen geschossen und sich dabei rassistisch geäussert zu haben. Prekär an der Situation: Der wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung vorbestrafte Mann war erst am selbigen Tag aus der Haft entlassen worden –der Haftgrund: unerlaubter Waffenbesitz. In dem folgenden Verfahren wurde der Tatbestand jedoch lediglich als Ordnungswidrigkeit verhandelt. Dass nach dem Prozess dennoch eine Haftstrafe von fünf Monaten für den Beschuldigten anstand, ergab sich lediglich aus seiner Vorbelastung durch frühere Verfahren.

Völlig anders, der jüngste Fall einer angeblich linksmotivierten Gewalttat während einer Gegendemonstration in Dresden: Am 7. November 2016 bedrängte eine Dresdner BFE-Einheit eine angemeldete Kundgebung. Während der Rangelei, so der Tatvorwurf, soll ein Polizist durch einen Regenschirm verletzt worden sein. Der als angeblicher Verursacher ausgemachte Oli wurde daraufhin von in die Versammlung stürmenden Beamt*innen in Gewahrsam genommen und in eine erkennungsdienstliche Massnahme verbracht. Diese verliess er mit Blessuren.

Trotz sich widersprechender Aussagen der als Zeug*innen geladenen Polizist*innen wurde Oli, der zum Zeitpunkt keinerlei Vorstrafen aufwies, am 17. Juli 2017 zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auch hier wirkt es unverständlich, dass Richter Arndt Fiedler das Urteil mit einem angeblichen „Racheakt“ des Beschuldigten begründete und zu dem noch zynisch kommentierte, dass die Blessuren, die Oli nach der erkennungsdienstlichen Massnahme aufwies, von seinem eigenen Schirm stammten.

Diese Liste an Verfehlungen der sächsischen Justiz liesse sich noch weiter führen. Zudem berücksichtigt sie nicht die Verfahren gegen die grösseren rechtsextremen Terrorvereinigungen NSU, Kameradschaft Freital und Freie Kameradschaft Dresden. Auch in diesen Verfahren glänzten die staatlichen Behörden lediglich durch Inkompetenz, Relativierung und Verschleierung.

So ist deutlich geworden, dass es in Sachsen mehr als nur ein Problem gibt. Auf die staatlichen Institutionen ist keinerlei Verlass. Zuweilen werden sie zur Gefahr, indem sie antifaschistischen Protest kriminalisieren. Als Legitimation hatte die Hufeisentheorie den theoretischen Boden geebnet, für das, was in Sachsen unlängst zur Praxis geworden ist: Nicht mehr die Straftat als Grundlage für das Strafmass zu bewerten, sondern lediglich die vorangegangen politische Motivation. Diese kann, wie sich zeigte, nach Belieben konstruiert oder vernachlässigt werden.

Die Antwort auf diese Praxis kann nur die Solidarität mit allen antifaschistischen Protestformen und allen von staatlicher Repression betroffenen Aktivist*innen sein. So, wie in diesem Fall Oli. Auf der facebook-Seite „Solidarität mit Oli“ wird fortlaufend über den Stand des Verfahrens informiert. Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer Spende an den Prozesskosten zu beteiligen. Denn wie immer gilt: getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle.

lcm