1. Nicht Modernisierung, sondern Klassenfrage
Damit ist der politische Gegenstand benannt, aber noch nicht begriffen. Denn die Arbeitszeitreform ist keine blosse Anpassung an neue Arbeitsformen. Sie ist auch nicht einfach eine technische Frage der Verteilung von Stunden über eine Woche. Sie ist eine aktuelle Erscheinungsform eines alten Gegensatzes: Kapital will Arbeitskraft möglichst lange, möglichst dicht und möglichst störungsfrei anwenden. Lohnabhängige müssen ihre Arbeitskraft verkaufen, weil sie ausser ihr keine gesicherte Existenzgrundlage besitzen.Die Reform ist deshalb nicht von aussen an die Lohnarbeit angehängt. Sie entspringt ihrem Inhalt. Wo Arbeit als Ware verkauft wird, wird auch über die Dauer, Intensität und Verfügbarkeit dieser Ware gestritten. Das Unternehmen kauft Arbeitskraft nicht, um dem Arbeiter ein Einkommen zu ermöglichen. Es kauft sie, weil ihre Anwendung dem Geschäft dient. Der Arbeiter verkauft sie nicht, weil er sein Leben gerne in fremde Zwecke einordnet. Er verkauft sie, weil er auf den Lohn angewiesen ist.
Das ist der Ausgangspunkt, den die Reformrhetorik ausblendet. Sie spricht von Flexibilität, als ginge es um eine neutrale Beweglichkeit. In Wirklichkeit geht es um Beweglichkeit innerhalb eines Erpressungsverhältnisses. Wer keine Produktionsmittel, kein Vermögen und keine andere Existenzgrundlage hat, trägt seine Arbeitskraft zu Markte. Dort entscheidet nicht sein Lebensbedarf, sondern die Frage, ob seine Arbeit für fremdes Eigentum rentabel einsetzbar ist.
2. Die doppelte Freiheit des Lohnarbeiters
Marx fasst diesen Zusammenhang im Kapital als die berühmte doppelte Freiheit des Arbeiters. Er ist rechtlich frei, seine Arbeitskraft zu verkaufen, und zugleich „frei in dem Doppelsinn“, dass er keine eigenen Mittel besitzt, mit denen er seine Arbeitskraft selbst produktiv verwenden könnte. [6] Diese Freiheit ist also keine Freiheit von Zwang. Sie ist die rechtliche Form eines ökonomischen Zwangs. Genau darin liegt der Unterschied zwischen dem schönen Bild des Arbeitsvertrags und seinem Inhalt. Auf dem Papier treten zwei freie Rechtssubjekte einander gegenüber. Der eine bietet Arbeit an, der andere bietet Lohn. In der Wirklichkeit treffen Eigentümer von Produktionsmitteln und Eigentumslose aufeinander. Der eine kann kaufen oder nicht kaufen. Der andere muss verkaufen, weil sein Leben vom Erlös abhängt.Darum ist Lohnabhängigkeit kein blosses Beschäftigungsverhältnis. Sie ist ein dauerndes Abhängigkeitsverhältnis, in dem der Lebensunterhalt an die Brauchbarkeit für fremde Verwertungszwecke gebunden ist. Der Arbeiter muss nicht nur arbeiten. Er muss so arbeiten, wie es sich für den Betrieb lohnt. Er muss nicht nur Zeit hergeben. Er muss sie in einer Weise hergeben, die als Arbeitszeit zählt, kontrolliert, verdichtet, beschleunigt und kalkuliert werden kann.
Die Arbeitszeitreform knüpft genau daran an. Sie fragt nicht, wie viel Lebenszeit Menschen für Arbeit überhaupt aufwenden sollen. Sie fragt, wie die bereits verkaufte Lebenszeit flexibler in den Bedarf des Geschäfts eingepasst werden kann. Das ist der Klasseninhalt der Reform. Sie nimmt den Zwang zum Verkauf der Arbeitskraft als selbstverständlich hin und modernisiert die Bedingungen ihrer Nutzung.
3. Flexibilität heisst: Der Arbeitstag soll weniger Grenze sein
Ein Unternehmen braucht Arbeitskraft nicht gleichmässig, sondern nach Geschäftslage. Auftragsspitzen, Lieferfristen, Kundenverkehr, Projektphasen, Schichtbedarf, Ausfälle und Konkurrenzdruck bestimmen, wann mehr Arbeit verlangt wird. Für das Kapital ist der Arbeitstag deshalb immer auch eine Schranke. Er beendet den Zugriff auf eine bezahlte Ware, deren Gebrauchswert gerade darin besteht, Arbeit zu leisten.Der aktuelle Umbau von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit verändert genau diese Schranke. Solange der Tag als Grenze gilt, ist die Verausgabung an jedem einzelnen Tag begrenzt.
Wenn die Woche zur massgeblichen Recheneinheit wird, wird der einzelne Tag zum flexiblen Material. Der lange Tag erscheint dann nicht mehr als Überschreitung, sondern als blosse Verteilung innerhalb einer Woche.
Das ist keine Kleinigkeit. Die Erschöpfung des Körpers, der Schlafbedarf, die Sorgearbeit, die Wegezeit, die Konzentrationsfähigkeit und die übrige Lebenszeit existieren nicht als Wochenbilanz. Sie existieren am Tag. Wer elf oder zwölf Stunden gearbeitet hat, ist nicht erst am Freitag erschöpft, sondern an diesem Tag. Die wöchentliche Rechnung macht daraus eine betriebliche Kalkulationsgrösse: Heute länger, morgen vielleicht kürzer, wenn der Plan es zulässt. Kanzler Friedrich Merz hat vor Wirtschaftsvertretern ausgesprochen, was an der gesetzlichen Schranke stört. Auf die Frage, welches Gesetz er streichen würde, antwortete er: „Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen.“ Dass er dies mit der Zuständigkeit von Betriebs- und Tarifparteien begründete, macht die Sache nicht harmloser. Es zeigt nur, wohin die Grenze verschoben werden soll: weg vom allgemeinen gesetzlichen Schutz, hin zu Verhandlungen innerhalb der betrieblichen und tariflichen Machtverhältnisse. [3]
Das ist Klassenbewusstsein von oben. Nicht als Fahne, nicht als Theorievortrag, nicht einmal notwendig als offenes Bekenntnis zur Herrschaft einer Klasse über die andere. Sondern als praktischer Standpunkt von Kapital, Regierung und Standortpolitik: Die Arbeit der Eigentumslosen gilt als verfügbare Grösse, deren gesetzliche Schranken zu überprüfen sind, sobald sie der Verwertung, der Konkurrenzfähigkeit oder der betrieblichen Kalkulation im Weg stehen. Die Reform spricht diese Klassenposition in der Sprache allgemeiner Vernunft aus.
4. Der Arbeitstag ist ein Kampfgegenstand
Der Streit um die Arbeitszeit ist so alt wie das Kapitalverhältnis selbst. Marx bringt den Gegensatz im Kapitel über den Arbeitstag auf den Begriff: Der Kapitalist will den Gebrauchswert der gekauften Arbeitskraft möglichst lange nutzen, der Arbeiter muss seine Arbeitskraft erhalten, weil sie seine einzige Ware ist. Daraus folgt keine harmonische Mitte. Marx nennt es „Recht wider Recht“ und schliesst: „Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt.“ [6]Das ist kein Aufruf zur Romantisierung von Härte, sondern eine nüchterne Bestimmung. Im Warentausch erscheinen Käufer und Verkäufer als Gleichberechtigte. Aber beim Kauf der Arbeitskraft geht es um eine Ware, die vom lebendigen Menschen nicht zu trennen ist. Ihre Nutzung ist Verausgabung von Lebenszeit, Nerven, Muskeln, Aufmerksamkeit und Gesundheit. Das Recht des Käufers, die gekaufte Ware zu
nutzen, stösst auf das Recht des Verkäufers, seine Arbeitskraft nicht zu ruinieren.
Deshalb ist der normale Arbeitstag historisch nicht aus Einsicht entstanden. Er ist dem Kapital abgerungen worden. Marx spricht vom „Kampf um die Schranken des Arbeitstags“. [6] Der Achtstundentag ist in dieser Perspektive keine sozialstaatliche Wohltat, sondern Resultat von Klassenkämpfen. Auch historisch wurde die Begrenzung der Arbeitszeit in Deutschland nicht verschenkt. Der Achtstundentag wurde 1918 im Zusammenhang von Revolution, Arbeiterbewegung und Stinnes- Legien-Abkommen durchgesetzt.[5]
Das ist wichtig für die aktuelle Reform. Wer den Achtstundentag angreift oder relativiert, rührt nicht an eine veraltete Verwaltungsvorschrift. Er rührt an eine Grenze, die überhaupt nur deshalb existiert, weil das Kapital ohne solche Grenzen zur schrankenlosen Ausdehnung der Arbeitszeit drängt. Der Manchesterkapitalismus hat das nicht als Ausnahme gezeigt, sondern als Regel, solange keine Gegenmacht und keine rechtliche Schranke gesetzt sind.
5. Schutzrechte sind erkämpfte Schranken, keine Aufhebung der Ausbeutung
Die Rede vom Schutz ist deshalb doppelt. Schutzrechte sind notwendig, weil der Zugriff auf die Arbeitskraft ohne Schranken zerstörerisch wird. Sie sind aber kein Beweis dafür, dass die Lohnarbeit den Arbeitern dient. Sie sind der Beweis dafür, dass sie ihnen schadet und begrenzt werden muss.Der Staat setzt Pausen, Ruhezeiten, Höchstgrenzen, Arbeitsschutz und Zeiterfassung nicht, weil er die Verfügung des Kapitals über Arbeit aufheben will. Er setzt sie, weil die Arbeitskraft als nationale Produktivkraft erhalten bleiben muss. Zu sehr ruinierte Arbeiter taugen weder dem Betrieb noch der Sozialversicherung noch dem Staatshaushalt. Der Staat schützt die Arbeiter deshalb nicht vor der Lohnarbeit, sondern in ihr.
Das schmälert nicht die Bedeutung erkämpfter Rechte. Es erklärt sie. Sie sind Schranken gegen ein Zugriffsinteresse, das von sich aus keine vernünftige Grenze kennt. Aber als Recht werden diese Schranken zugleich in die Ordnung eingebaut, die den Zugriff anerkennt. Der Schutz definiert nicht das Ende der Vernutzung. Er definiert ihr erlaubtes Mass. Daher ist auch die elektronische Arbeitszeiterfassung keine Lösung des Gegensatzes. Sie kann nützlich sein, weil unbezahlte Mehrarbeit sichtbar wird. Aber sie beantwortet nicht, warum Menschen ihre Zeit überhaupt in dieser Form erfassen lassen müssen. Sie misst, wie lange die Arbeitskraft verfügbar war. Sie entscheidet nicht darüber, ob diese Verfügbarkeit vernünftig ist, wem sie dient und warum die Lebenszeit der Arbeiter als betriebliche Ressource behandelt wird.
6. Die Sprache der Reform: Freiwilligkeit, Vereinbarkeit, Missbrauch
Die Reform spricht von Freiwilligkeit. Aber Freiwilligkeit im Lohnverhältnis ist ein Wort mit ökonomischem Vorbehalt. Wer vom Lohn lebt, kann Angebote nicht so prüfen wie jemand, dessen Existenz gesichert ist.Überstunden, lange Tage und flexible Einsätze werden nicht in einem Raum freier Selbstbestimmung gewählt. Sie stehen im Zusammenhang von Lohnhöhe, Befristung, Probezeit, Karriere, Dienstplan, Kollegenkonkurrenz und Angst vor Arbeitsplatzverlust.
Die Reform spricht von Vereinbarkeit. Aber vereinbart wird nicht Arbeit mit Leben auf gleicher Augenhöhe. Vereinbart wird das private Leben mit den wechselnden Anforderungen des Geschäfts. Familie, Pflege, Erholung und Freizeit erscheinen als Probleme, die neben der Erwerbsarbeit organisiert werden müssen. Die Arbeit bleibt der feste Mittelpunkt, um den das Leben herumgelegt wird.
Die Reform spricht von Missbrauch. Aber Missbrauch meint immer nur das Übermass. Dass Menschen den grössten Teil ihrer wachen Zeit verkaufen müssen, ist kein Missbrauch. Dass der Lohn als Kostenfaktor kalkuliert wird, ist kein Missbrauch. Dass Personal knapp gehalten, Arbeit verdichtet und Erschöpfung in die Freizeit ausgelagert wird, ist kein Missbrauch. Missbrauch beginnt erst dort, wo die anerkannte Benutzung der Arbeitskraft gegen geltende Regeln verstösst.
So kommt die Reform ohne offene Klassenparole aus. Sie muss nicht sagen: Das Kapital soll mehr Zugriff bekommen. Sie sagt: Die Arbeit soll moderner organisiert werden. Gerade darin liegt ihre ideologische Leistung. Sie kleidet den alten Anspruch auf fremde Arbeitszeit in die Sprache der Freiheit.
Klassenbewusstsein von oben heisst gerade nicht, dass Unternehmer, Regierung und Wirtschaftsverbände ständig „Klasse gegen Klasse“ rufen müssten. Es zeigt sich nüchterner: in der Selbstverständlichkeit, mit der Lohn, Arbeitszeit, Gesundheit und Lebensplanung der Arbeitenden als Bedingungen des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Betriebsnotwendigkeit behandelt werden. Die herrschende Seite weiss praktisch sehr genau, was ihr Interesse ist. Sie muss es nur nicht als Klasseninteresse aussprechen, weil der Staat, das Recht und die öffentliche Wirtschaftssprache ihm bereits die Form des Allgemeinwohls geben.
7. Die Arbeiterklasse ist nicht verschwunden
Ein Hindernis für eine angemessene Kritik liegt darin, dass die Arbeiterklasse heute kaum noch als Arbeiterklasse auftritt. Sie erscheint als Belegschaft, Mitarbeiterschaft, Erwerbsbevölkerung, Mittelschicht, Fachkräftepotenzial, Verbraucher, Steuerzahler und Bürger. Das Proletariat gilt als historisches Museumsstück, passend zu rauchenden Fabriken, Mietskasernen und Kinderarbeit. Die moderne Lohnarbeit sieht anders aus: Büro, App, Homeoffice, Plattform, Projektarbeit, Dienstleistung, Labor, Pflege, Logistik.Aber der neue Name ändert nicht den sozialen Inhalt. Die Masse der Menschen arbeitet weiterhin unter dem Kommando von Eigentümern oder deren Funktionären und vermehrt gegen Lohn fremdes Eigentum. Sie verfügt nicht über die Produktionsmittel, nicht über die Produkte, nicht über den Zweck der Arbeit und nur sehr begrenzt über die Zeit, in der sie arbeitet. Der moderne Arbeitnehmer ist nicht die Aufhebung des Proletariats, sondern dessen modernisierte Form.
Gerade die Flexibilisierung zeigt das. Dass Arbeitszeit heute mobil, digital, projektförmig und individuell organisiert wird, hebt den Gegensatz nicht auf. Es kann ihn sogar vertiefen. Die Kontrolle muss nicht mehr nur als Stechuhr und Vorarbeiter auftreten. Sie kann als Deadline, Kennzahl, Teamverantwortung, Kundenbewertung, Algorithmus, Zielvereinbarung oder Selbstorganisation erscheinen. Die Zumutung wird moderner, nicht weniger grundsätzlich.
Das falsche Bewusstsein der Lohnabhängigen entsteht aus dieser Lage. Wer vom Lohn lebt, muss den Arbeitsplatz wollen. Er muss den Betriebserfolg für wichtig halten, weil sein Einkommen an ihm hängt. Er muss den gerechten Lohn, den guten Tarifvertrag, den sicheren Arbeitsplatz und den Schutzrahmen verteidigen, weil er ohne sie schlechter dran ist. All das ist verständlich. Aber es bleibt ein Denken innerhalb der Abhängigkeit.
8. Gewerkschaften: Schutzmacht oder Sozialpartnerschaft?
Damit stellt sich auch den Gewerkschaften die Frage nach ihrer Rolle. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hat gegen die Angriffe auf den Achtstundentag die Parole ausgegeben: „Hände weg vom Arbeitszeitgesetz“ und „Acht-Stunden-Tag statt Hamsterrad“. Das ist als Abwehr gegen längere Arbeitstage richtig. [4]Aber die Grenze gewerkschaftlicher Politik liegt dort, wo sie den Gegensatz von Kapital und Arbeit in Sozialpartnerschaft übersetzt. Dann erscheint der Betrieb nicht als Kommando über fremde Arbeitskraft, sondern als Partner, der zu vernünftigen Bedingungen verpflichtet werden soll. Der Lohn erscheint nicht als abhängige Grösse der Kapitalverwertung, sondern als gerechter Anteil. Die Arbeitszeit erscheint nicht als fremde Verfügung über Lebenszeit, sondern als tariflich zu regelnde Grösse.
Gewerkschaften kämpfen also gegen Zumutungen, aber häufig nicht gegen das Verhältnis, das diese Zumutungen erzeugt. Sie vertreten Arbeiter als Lohnabhängige und kämpfen um bessere Verkaufsbedingungen der Arbeitskraft. Das ist im einzelnen notwendig. Aber es wird zum Problem, wenn diese Begrenzung als höchster Horizont ausgegeben wird. Wer Sozialpartnerschaft zum Prinzip macht, verlangt von den Arbeitern, den Erfolg der Instanz zu wollen, die ihre Arbeitskraft als Kostenfaktor behandelt.
Die aktuelle Reform stellt deshalb eine politische Frage. Wollen die Vertretungen der Arbeiterklasse weiter nur bessere Bedingungen für die Flexibilisierung aushandeln? Oder wollen sie den Grund der Flexibilisierung angreifen: dass die Lebenszeit der Arbeiter dem wechselnden Bedarf des Kapitals unterworfen ist?
9. Klassenbewusstsein von unten: die richtigen Fragen stellen
Ein Klassenbewusstsein von unten, das diesen Namen verdient, beginnt nicht damit, die alte Arbeiterromantik wiederzubeleben. Es beginnt damit, dem Klassenbewusstsein von oben nicht weiter die Form der Sachzwänge, Standortnotwendigkeiten und Reformvernunft abzukaufen. Es beginnt damit, den modernen Lohnabhängigen als das zu begreifen, was er ist: frei im Recht, gezwungen in der Sache; Bürger im Staat, Kostenfaktor im Betrieb; Konsument im Kaufhaus, Verkäufer seiner Arbeitskraft auf dem Markt.Von diesem Standpunkt aus reicht es nicht, die Reform sozialer, gerechter oder besser kontrolliert haben zu wollen. Das kann als Abwehr gegen Verschlechterungen nötig sein. Aber die entscheidenden Fragen liegen tiefer:
- Warum soll die Lebenszeit der Arbeiter überhaupt nach den Schwankungen des Geschäfts organisiert werden, statt die gesellschaftliche Produktion nach den Bedürfnissen der Menschen?
- Warum gilt Produktivität nicht als Grund, den Arbeitstag radikal zu verkürzen, sondern als Mittel, aus weniger Beschäftigten mehr Leistung herauszuholen?
- Warum soll die Arbeiterklasse den Erfolg des Kapitals als Bedingung ihrer eigenen Existenz anerkennen, obwohl dieser Erfolg auf der Verbilligung, Verdichtung und Verlängerung ihrer Arbeit beruht?
Flexibilität heisst in diesem Verhältnis Verfügbarkeit. Schutz heisst regulierte Vernutzung. Freiwilligkeit heisst Zustimmung unter ökonomischem Zwang. Mitbestimmung heisst Beteiligung an der Form der Benutzung. Sozialpartnerschaft heisst, den Gegensatz von Kapital und Arbeit als gemeinsames Projekt auszugeben.
Der Achtstundentag war nie die Befreiung von der Lohnarbeit. Aber seine Aufweichung zeigt, was der herrschenden Seite an ihm immer missfallen hat: dass er den Arbeitstag als Tag begrenzt, nicht erst die Woche als Recheneinheit betrachtet. Wer diese Grenze verteidigt, verteidigt noch nicht die Freiheit. Aber wer sie preisgibt, macht die Unfreiheit beweglicher.
Deshalb ist die Frage nicht, ob die Arbeitszeitreform gut abgefedert werden kann. Die Frage ist, ob die Arbeiterklasse und ihre Vertretungen weiter nur die Bedingungen ihrer Verfügbarkeit verhandeln oder ob sie endlich den Grund angreifen, aus dem solche Reformen immer neu auf die Tagesordnung kommen:
die Abhängigkeit der Eigentumslosen von einem Kapital, das ihre Arbeitskraft nur als Mittel seiner Verwertung braucht.
Oder: Wollen wir dem in der Reform zutage tretenden Klassenbewusstsein von oben endlich ein Klassenbewusstsein von unten entgegensetzen?


